Auto-Prüfdienste dürfen bis 2020 weiterprüfen

Berlin · Prüfdienste für die Auto-Hauptuntersuchung wie Tüv, Dekra und Küs sollen nach Wirbel um ihre formelle Zulassung auf Basis einer Übergangsregelung weiterarbeiten können. Das sieht eine Empfehlung der Bundesrats-Ausschüsse vor, die von der Länderkammer am 13. Mai als Ergänzung einer geplanten Bundes-Verordnung beschlossen werden soll. Bis Ende 2020 sollen demnach auch von EU-Vorgaben "abweichende Anforderungen" zum Bestätigen der Messgenauigkeit von Prüfgeräten zulässig sein.

Um die Prüfdienste hatte es Aufregung gegeben, nachdem die zuständige Deutsche Akkreditierungsstelle ihre formelle Zulassung im Dezember 2015 ausgesetzt hatte. Hintergrund war eine Nichtvereinbarkeit der in Deutschland und Europa genutzten Messverfahren. Während in Deutschland Messgeräte geeicht werden, müssen sie nach EU-Recht kalibriert werden, was eine andere Dokumentationskette mit sich bringt.

Weil es für einen Teil der eingesetzten Messgeräte derzeit auf dem Markt keine Kalibrierung gibt, soll für den Übergangszeitraum weiter die Eichung akzeptiert werden, erläutern der Verkehrs- und der Rechtsausschuss des Bundesrats.

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