Aus für TTIP-Geheimgerichte

Brüssel · Die EU reagiert auf den Widerstand gegen das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA. Die umstrittenen privaten Schiedsgerichte soll es nicht mehr geben. Ein internationaler Handelsschiedshof soll in Streitfällen entscheiden.

So viel Zustimmung hat Brüssels Handelskommissarin Cecilia Malmström schon lange nicht mehr bekommen. Nur wenige Minuten, nachdem die 47-jährige Schwedin gestern ihren neuen Vorschlag zur zukünftigen Streitschlichtung zwischen den Freihandelspartnern Europa und USA präsentiert hatte, hagelte es Unterstützung von fast allen Experten - vor allem im Europäischen Parlament.

"Private Schiedsgerichte sind Geschichte", kommentierte der SPD-Parlamentarier Jo Leinen. Der CDU-Europa-Abgeordnete Daniel Caspary sprach sogar von einem "neuen Kapitel in der Investitionsschutzpolitik". Sein liberaler Kollege Alexander Graf Lambsdorff prognostizierte "eine faire Behandlung von Investoren auf beiden Seiten des Atlantiks". Lediglich die Grünen-EU-Abgeordnete Ska Keller sprach von einem "Etikettenschwindel", da "ausländische Investoren ihre Extraklagerechte behalten" würden.

Das neue Modell der EU-Kommission ist ein weitgehender Abschied von den bisherigen privaten Schiedsgerichten, vor denen Unternehmen Staaten wegen Gefährdung ihrer Investitionen bis heute verklagen können. Stattdessen sollen ein Handelsgericht sowie eine Berufungsinstanz gegründet werden. 15 Richter - fünf aus der EU, fünf aus den USA sowie fünf aus Drittstaaten - werden von den Vertragsparteien nominiert und müssen "höchste Anforderungen erfüllen. Sie dürfen auch nur in dieser Funktion tätig sein", beschreibt Bernd Lange (SPD ), Berichterstatter für das Freihandelsabkommen TTIP in der EU-Volkskammer, die Details des Vorschlags. Außerdem will die Kommission "Änderungen des regulatorischen Umfelds als Klagegrund" ausschließen. Mit anderen Worten: Die Klage des schwedischen Energieriesen Vattenfall gegen Deutschland wegen des Atom ausstiegs wäre im neuen System nicht möglich. Der Vorschlag trennt internationales und nationales Recht deutlich und betont die Kompetenz der Regierungen, unabhängig Recht zu setzen. Lange: "Der einzig richtige Weg vorwärts in der Handelspolitik."

Malmström sieht ihren Vorschlag als Vertrauensbeweis gegenüber einer kritischen Öffentlichkeit, deren Widerstand gegen die bisherigen ISDS-Klauseln sie aufgegriffen habe: "Heute lösen wir unser Versprechen ein, ein neues, modernes System von Investitionsgerichten zu schaffen, die demokratischen Grundsätzen und öffentlicher Kontrolle unterliegen." Die Bürger, so die Handelskommissarin weiter, "können diesem System trauen", weil die Zeiten, in denen auf der Grundlage der bisherigen ISDS-Schutzklauseln eine Parallelgerichtsbarkeit entstehen konnte "vorbei sind".

Doch ob der "neue Standard für einen modernen und ausgewogenen Investitionsschutz" auch die nächsten Etappen nehmen wird, ist noch nicht absehbar. Nicht nur die EU-Mitgliedstaaten und die USA, sondern auch das EU-Parlament müssen zustimmen. Und dort stoßen sich die Fachleute schon jetzt an einem wichtigen Punkt: Malmström will das neue Modell zwar in das umstrittene TTIP-Abkommen mit den USA integrieren, nicht aber nachträglich in die bereits ausgehandelte Ceta-Vereinbarung mit Kanada.

Meinung:

Ein Weg über die größte Hürde

Von SZ-Korrespondent Detlef Drewes

Der Aufwand hat sich gelohnt. Monatelang holte die Brüsseler EU-Kommission Vorschläge bei Unternehmen, Politik- und Wirtschaftsexperten ein, ehe sie nun etwas vorlegte, das die Bezeichnung "moderner Investorenschutz" verdient. Die Kernelemente: ein unabhängiges Handelsgericht inklusive Berufungsinstanz, eine Eingrenzung der möglichen Klage-Themen und das Aus für das Gerichts-Hopping. Kein Unternehmen kann eine Klage willkürlich dort einreichen, wo man sich den größten Vorteil erhofft. Keine Frage: Der Vorschlag ist geeignet, die bislang größte Hürde auf dem Weg zu einem Freihandelsabkommen mit den USA zu entschärfen. Doch auch im nahezu parallel ausgehandelten Ceta-Abkommen mit Kanada darf es nicht bei den als falsch erkannten privaten Geheimgerichten bleiben.

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