Auf dem Weg in den Hörsaal

Unser Sohn beginnt im Herbst ein Studium in Köln. Er ist auf der Suche nach einer Studentenwohnung. Welche Versicherungen muss er in Zukunft neu abschließen?Antwort: Sofern es sich um das Erststudium handelt, bleibt Ihr Sohn erst einmal bei Ihnen in der Krankenversicherung familienversichert. Sollte Ihr Sohn komplett nach Köln ziehen, braucht er eine eigene Hausratversicherung

Unser Sohn beginnt im Herbst ein Studium in Köln. Er ist auf der Suche nach einer Studentenwohnung. Welche Versicherungen muss er in Zukunft neu abschließen?Antwort: Sofern es sich um das Erststudium handelt, bleibt Ihr Sohn erst einmal bei Ihnen in der Krankenversicherung familienversichert. Sollte Ihr Sohn komplett nach Köln ziehen, braucht er eine eigene Hausratversicherung. Zieht er nur vorrübergehend in eine WG oder in eine Studentenbude, ist das nicht notwendig, weil die elterliche Hausratversicherung im Schadensfall greift. Eine eigene Privathaftpflichtversicherung benötigt er auch noch nicht.

Unsere Kinder sind in unserer privaten Unfallversicherung mitversichert. Was passiert, wenn der älteste Sohn demnächst studiert?

Antwort: Dann bleibt er weiterhin bei Ihnen mitversichert.

Lohnt sich ein BAföG-Antrag für meine Tochter? Unsere Einkommenssituation ist derzeit nicht schlecht.

Antwort: Ihre Tochter sollte einen BAföG-Antrag stellen. Denn das elterliche Einkommen ist zwar maßgeblich, aber es spielen auch noch andere Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die Anzahl der Geschwister und deren Ausbildungssituation, Ihre tatsächliche Steuerlast und Ihr sozialversicherungstechnischer Status. Wenn Sie mit allen Unterlagen, vor allem mit dem Einkommenssteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres ins Amt für Ausbildungsförderung kommen, kann man Ihnen schon einmal vorab eine Rechnung aufmachen.

Ich beende demnächst mein Studium mit dem Masterabschluss und habe auch schon einen Job in Aussicht. Meine Eltern möchten das BAföG für mich in einem Stück zurückzahlen. Geht das?

Antwort: Ja. Doch warten Sie besser, bis der Rückzahlungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt kommt. Dann stellen Sie innerhalb eines Monats den Antrag auf vorzeitige Rückzahlung. Sie bekommen dann einen Darlehensteilerlass, dessen Höhe abhängig ist von der entsprechenden Darlehenssumme, die Sie in Anspruch genommen haben. Sie können sich dazu noch einmal unter www.bundesverwaltungsamt.de informieren.

Mein 22-jähriger Sohn möchte Erzieher werden und dafür eine Fachschule besuchen. Ist diese Ausbildung förderfähig? Wir wohnen im Raum Saarlouis.

Antwort: Ja. Dafür kommt das Schüler-BAföG infrage. Es ist elternabhängig. Den entsprechenden Antrag muss Ihr Sohn beim zuständigen, kommunalen Amt für Ausbildungsförderung im Landkreis Saarlouis stellen.

Kann ich vorab herausfinden, ob mir BAföG zusteht?

Antwort: Das Studentenwerk des Saarlandes hat auf seiner Internetseite Berechnungsbeispiele eingestellt unter www.studentenwerk-saarland.de. Sie können aber auch eine Broschüre mit Berechnungsbeispielen per E-Mail unter bafoeg-amt@studentenwerk-saarland.de anfordern. > wird fortgesetzt

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