Auch im Alter kann man die Kasse wechseln

Auf SZ-Leser-Fragen rund um die Krankenversicherung haben Ulrich Melchior und Kurt Simon von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland sowie Heiko Forster vom Verband der privaten Krankenversicherung geantwortet.

Ich bin 67 Jahre alt. Kann ich in meinem Alter noch die Kasse wechseln?

Sie haben auch als 67-Jähriger das Recht, jederzeit unter Beachtung der Kündigungsfristen in eine andere Krankenkasse zu wechseln. Sie müssen dafür mindestens 18 Monate bei Ihrer bisherigen Kasse gewesen sein. Ob ein Kassenwechsel in Ihrem Alter noch sinnvoll ist, sei dahingestellt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zu großen Teilen identisch - es sei denn, Sie heben auf spezielle Leistungen ab, etwa Homöopathie. Ein Wechselgrund wäre die Erreichbarkeit. Wenn Sie bisher nur per Telefon oder Internet mit Ihrer Kasse kommuniziert haben, könnte es günstig sein, eine Kasse zu wählen, die direkte Ansprechpartner in Wohnortnähe zur Verfügung stellt.

Mein Freund ist selbstständig und bezahlt knapp 500 Euro Beitrag für seine private Krankenversicherung. Wie kann er seinen Beitrag senken?

Er sollte mit seinem Krankenversicherer über eine Beitragsreduzierung sprechen. Zunächst könnte der Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichem Leistungsumfang geprüft werden. Möglich wäre auch ein Verzicht auf bestimmte Leistungen oder die Erhöhung des Selbstbehaltes. Als ultima Ratio sollte er sich nach dem sogenannten Standardtarif erkundigen. Durch die Anrechnung der Alterungsrückstellungen kann der Beitrag im Standardtarif gesenkt werden. Dieser beinhaltet aber nur Leistungen, die in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.

Meine Frau wird nächstes Jahr Altersrentnerin. Welche Sozialversicherungsbeiträge werden ihr dann von der Rente abgezogen?

Wenn Ihre Frau die Voraussetzungen erfüllt, wird sie pflichtversichert über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Für Pflichtversicherte werden 7,3 Prozent für die gesetzliche Krankenkasse abgezogen. Hinzu kommt dann der Zusatzbeitrag, den Ihre Frau allein tragen muss. Der lag bei den meisten Kassen 2015 bei 0,9 Prozent und soll im nächsten Jahr bei 1,1 Prozent liegen. Das heißt, Ihre Frau sollte sich 2016 auf einen Eigenanteil einstellen, der je nach Kasse um 8,4 Prozent pendeln kann. Die Rentenversicherung überweist nur einen Anteil von 7,3 Prozent. Weitere 2,35 Prozent Ihrer Rente gehen an die Pflegekasse - vorausgesetzt, Sie haben Kinder. Kinderlose zahlen 2,6 Prozent.

Ich bin privat krankenversichert und bekomme demnächst meine Altersrente von rund 2000 Euro. Erhalte ich einen Zuschuss zur Krankenversicherung?

Sie erhalten als Rentner einen Zuschuss für Ihre private Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Während bei gesetzlich Versicherten der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Bruttorente abgezogen und entsprechend eine Nettorente überwiesen wird, wird Ihnen der Zuschuss zusätzlich zu Ihrer Rente von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Erhalten Sie 2000 Euro Rente, überweist Ihnen der Rentenversicherer 2146 Euro. Den Zuschuss müssen Sie bei der Rentenversicherung beantragen.

Ich bin Anfang 60, war die meiste Zeit meines Arbeitslebens privat krankenversichert. Kann ich zur gesetzlichen Kasse zurück?

Eigentlich bleibt Ihnen dieser Weg verschlossen. Die einzige Möglichkeit für einen Wechsel in die gesetzliche Kasse ist die Variante, über den Ehepartner familienversichert zu sein. Das setzt voraus, dass Ihre Frau gesetzlich krankenversichert ist und Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben. Dann dürfen Sie nur noch über Gesamteinkünfte verfügen, die unter einem Siebtel der sogenannten Bezugsgröße liegen. Das sind in diesem Jahr lediglich 405 Euro, 2016 werden es 415 Euro sein.

Ich bin Rentner und habe einen Mini-Job. Soweit ich weiß, bin ich über den Arbeitgeber krankenversichert. Habe ich Anspruch auf Krankengeld ?

Nein, das haben Sie nicht, da Sie aufgrund des Minijobs nicht krankenversicherungspflichtig sind. Ihr Arbeitgeber zahlt zwar für Sie eine Pauschale an die gesetzliche Krankenversicherung. Doch einen Versicherungsschutz mit Ansprüchen auf Krankengeld können Sie aus Ihrem Minijob nicht ableiten.

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