Auch Frostschäden müssen versichert sein

Auch Frostschäden müssen versichert seinLeipzig. (dpa/tmn) Hausbesitzer sollten prüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung Schäden durch Leitungswasser einschließt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin. Denn bei der derzeitigen Kälte steige die Gefahr von Frostschäden

Auch Frostschäden müssen versichert seinLeipzig. (dpa/tmn) Hausbesitzer sollten prüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung Schäden durch Leitungswasser einschließt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin. Denn bei der derzeitigen Kälte steige die Gefahr von Frostschäden. Dann kann es für Hausbesitzer teuer werden, die nur eine Wohngebäude-Feuerversicherung abgeschlossen haben. Auf der sicheren Seite sei, wer eine Hausratversicherung hat. Sie schließe Frostschäden ein. Ältere Riester-Verträge für Immobilien nutzbarBonn. (dpa/tmn) Seit dem Jahresbeginn können auch Riester-Sparer mit älteren Verträgen einen Teil ihres angesparten Kapitals zur Immobilienfinanzierung einsetzen. Bislang mussten sie ihrem Riester-Konto mindestens 10 000 Euro entnehmen, wenn sie ihren Vertrag vor 2008 abgeschlossen hatten und selbst genutzten Wohnraum finanzieren wollten, erläutert der Verein Wohnen im Eigentum in Bonn. Allerdings sei selten eine so große Summe angespart worden, da die Riester-Rente erst 2002 eingeführt wurde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort