ArbeitsrechtIn den Schulferien haben Eltern beim Urlaub Vorrang
Im Bundesurlaubsgesetz heißt es, dass ein Arbeitgeber die Urlaubswünsche der Beschäftigten berücksichtigen muss, es sei denn, dringende betriebliche Belange sprechen dagegen. Bei der Bewilligung von Urlaub können aber die Wünsche solcher Arbeitnehmer vorgehen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, erklärt Johannes Schipp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Das gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern, die zu den Ferienzeiten Urlaub nehmen möchten. Hätten alle fraglichen Beschäftigten Kinder im Schulalter, könne der Arbeitgeber beispielsweise so vorgehen, dass sich die Arbeitnehmer von Jahr zu Jahr mit dem Urlaub zu ihren Wunschterminen abwechseln, erklärt Schipp.