Arbeitnehmer-Entsendegesetz für Branchen mit hoher Tarifbindung

Berlin. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gilt für Branchen, in denen mehr als die Hälfte der Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Das Prinzip: Jener Tarifvertrag, dem die meisten Beschäftigten angehören, wird für allgemeinverbindlich erklärt, wenn die Branche das beantragt

Berlin. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gilt für Branchen, in denen mehr als die Hälfte der Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Das Prinzip: Jener Tarifvertrag, dem die meisten Beschäftigten angehören, wird für allgemeinverbindlich erklärt, wenn die Branche das beantragt. Er gilt dann überall, egal woher die Firma stammt, die einen Auftrag ausführt. Die Baubranche, die Gebäudereiniger und die Briefdienstleister wurden schon unter dem bisherigen Entsendegesetz in die Regelung einbezogen. Mit der Reform wird geregelt, wie künftig ein Tarifvertrag auf die gesamte Branche "erstreckt" werden kann. Streit ist dann programmiert, wenn es verschiedene Tarifverträge gibt, wie in der Briefbranche. Hier hatte die Post einen hohen und die private Austrägerbranche einen niedrigen Tarifvertrag abgeschlossen. Für allgemeinverbindlich wurde schließlich der Posttarif erklärt, weil er mehr als 50 Prozent der Beschäftigten erfasste. Bisher haben sich acht weitere Branchen gemeldet, die direkt in das neue Gesetz fallen wollen. Wenn später aus anderen Bereichen weitere Anträge gestellt werden, muss zunächst ein "Tarifausschuss" aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Votum abgeben. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Gesetz liegt beim Arbeitsministerium, im Falle knapper Mehrheiten im Tarifausschuss bei der Bundesregierung. wk

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