Arbeiterwohlfahrt bremst Land bei SHG-Einstieg aus

Saarbrücken. Die saarländische Arbeiterwohlfahrt (Awo) lehnt einen Einstieg des Landes bei der Saarland-Heilstätten GmbH (SHG) ab. Sie möchte selbst ihre SHG-Beteiligung durch einige Anteile, die bislang noch von der Deutschen Rentenversicherung Saar (DRV) gehalten werden, aufstocken. Das habe der Awo-Vorstand beschlossen, teilte die karitative Einrichtung gestern mit

Saarbrücken. Die saarländische Arbeiterwohlfahrt (Awo) lehnt einen Einstieg des Landes bei der Saarland-Heilstätten GmbH (SHG) ab. Sie möchte selbst ihre SHG-Beteiligung durch einige Anteile, die bislang noch von der Deutschen Rentenversicherung Saar (DRV) gehalten werden, aufstocken. Das habe der Awo-Vorstand beschlossen, teilte die karitative Einrichtung gestern mit. Es gebe seit längerer Zeit entsprechende Zusagen. Nach SZ-Informationen plant die Landesregierung im Zuge der Neuordnung der saarländischen Krankenhauslandschaft, die von der DRV gehaltenen 46 Prozent an den SHG-Kliniken treuhänderisch zu übernehmen (wir berichteten). Nach Darstellung der Awo könne das Land dies aber gar nicht. Denn die Awo, die bereits fünf Prozent an den SHG-Kliniken hält, habe sich in einem Vorstandsbeschluss gegen einen Einstieg des Landes ausgesprochen. Laut SHG-Satzung sei für eine Änderung der Gesellschafterstruktur die Zustimmung aller Miteigentümer vorgeschrieben. Die Awo habe aber beschlossen, dass die übrigen Miteigentümer, der Regionalverband Saarbrücken und die Bundesknappschaft, ihre Anteile aufstocken können, falls sie dies wollen. Der Bundesrechnungshof hatte die DRV wegen ihrer Beteiligung an der SHG gerügt. Dies gehöre nicht zum Aufgabenbereich der Rentenversicherung. Deshalb muss die DRV ihre Anteile abgeben. mzt

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