Verletzter Fußballer Anwalt macht Klinik schwere Vorwürfe

Saarbrücken · Stefan Schmidt hat nach einem Sportunfall seinen rechten Unterschenkel verloren. Sein Anwalt wirft dem Evangelischen Krankenhaus einen verhängnisvollen Behandlungsfehler vor.

Der Fußballer Stefan Schmidt (23) musste nach Angaben seines Anwalts mitten in der Nacht vom Evangelischen Krankenhaus ins Klinikum Saarbrücken verlegt werden. Dort mussten die Ärzte den Unterschenkel  seines rechten Beines amputieren. Dieses Archivfoto zeigt Stefan Schmidt im Krankenzimmer nach der Amputation.

Der Fußballer Stefan Schmidt (23) musste nach Angaben seines Anwalts mitten in der Nacht vom Evangelischen Krankenhaus ins Klinikum Saarbrücken verlegt werden. Dort mussten die Ärzte den Unterschenkel  seines rechten Beines amputieren. Dieses Archivfoto zeigt Stefan Schmidt im Krankenzimmer nach der Amputation.

Foto: Matthias Zimmermann

Ist ein Behandlungsfehler im Evangelischen Krankenhaus (EVK) schuld daran, dass der junge Fußballer Stefan Schmidt nach einem Sportunfall seinen rechten Unterschenkel verlor? Am 24. Mai hatte der Kicker des FC St. Arnual beim Entscheidungsspiel zum Aufstieg in die Bezirksliga  in Güdingen nach einem Zusammenprall mit dem gegnerischen Torwart einen Schien- und Wadenbeinbruch erlitten (die SZ berichtete) und war ins EVK eingeliefert worden.

Schmidts Anwalt Marc Herbert wirft den Ärzten des EVK nun vor, dass sie keine Gefäßuntersuchung gemacht hätten, obwohl Schmidt über Taubheit in seinem rechten Fuß geklagt habe und der Fuß kalt gewesen sei. Diese Untersuchung hätte aber spätestens nach der ersten Operation gemacht werden müssen, stellt Herbert klar: „Da hätten alle Alarmglocken läuten und die Ärzte sofort reagieren müssen.“ In einer „Nacht- und Nebelaktion“ sei Schmidt dann nach einer zweiten Operation mitten in der Nacht ins Klinikum Saarbrücken verlegt worden. Dort hätten die Ärzte im Juni den Unterschenkel amputieren müssen, unter anderem, weil Gewebe abgestorben war, erläutert der Anwalt. Er fordert jetzt vom EVK, die Haftung anzuerkennen. Deshalb hat er dem Krankenhaus, dessen Träger die Stiftung Kreuznacher Diakonie ist, eine Frist bis zum 26. Oktober gesetzt. Verstreiche diese Frist, droht Herbert im schlimmsten Fall mit einer Klage. Er strebe aber eine außergerichtliche Einigung an, sagte der Anwalt. Nach seiner Ansicht ist das EVK verpflichtet, für den Schaden und die Folgeschäden des mutmaßlichen Behandlungsfehlers geradezustehen. Kristina Rogoß, Pressesprecherin der Stiftung Kreuznacher Diakonie, erklärte: „Wir untersuchen den Fall.“ Mit dem Hinweis auf ein laufendes Verfahren wollte sie sich nicht weiter äußern. Es sei auch unklar, wie lange diese Untersuchung dauert. Sollte es Behandlungsfehler im EVK gegeben haben, werde das Krankenhaus Konsequenzen ziehen. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat jetzt ein „Vorermittlungsverfahren“ eingeleitet, sagte Pressesprecher Christoph Rebmann der SZ. Dabei werde untersucht, ob es einen Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Körperverletzung gibt.

Anwalt Marc Herbert.

Anwalt Marc Herbert.

Foto: Matthias Zimmermann

Nach dem tragischen Sportunfall hatten Stefan Schmidts Familie, Freunde und der Verein die Aktion „Angriff ins Leben“ gestartet. Der 23-Jährige erfuhr viel Unterstützung im ganzen Saarland und darüber hinaus, es gab ein Fußballspiel der SV Elversberg gegen Homburg, dessen Erlös Schmidt zugute kam, und weitere Spendenaktionen. Mittlerweile trage Schmidt eine Prothese und werde an der Saarbrücker Sportschule intensiv betreut, sagte Ralf Kramny, der zum engsten Betreuerteam gehört. Er ist Vorsitzender des SV Güdingen, auf dessen Platz sich Schmidt verletzte. Kramny berichtete, dass Stefan große Fortschritte macht: „Er ist sehr ehrgeizig und blickt nach vorne.“ Wenn alles klappt, soll Schmidt zum Jahresende seine dritte Prothese bekommen, die er dann langfristig tragen wird.

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