etwas Ansprüche mit Konsequenz und Zielstrebigkeit durchsetzen

Wenn Sie einen Anwalt suchen, der Sie effektiv und kostensparend berät, sind Sie bei Rechtsanwältin Kerstin Bremm in Püttlingen genau richtig.

Bereits 2003 stieg Rechtsanwältin Kerstin Bremm direkt nach ihrem bestandenen Zweiten Juristischen Staatsexamen in eine Partnerschaftsgesellschaft in Püttlingen ein. Seit 2013 führt sie die Kanzlei als Einzelanwältin in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Helmut Maas und Hans-Rainer Türk. „Durch unsere Spezialisierung auf wesentliche Rechtsgebiete erhalten Sie eine kompetente Beratung und individuelle Betreuung“, so Bremm. Die Schwerpunkte ihrer Kanzlei liegen dabei auf den Themen Familien- und Erbrecht, Verkehrsrecht und Insolvenzrecht.

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines nahestehenden Menschen folgt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen um das materielle Vermögen. „Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde“, weiß Kerstin Bremm. Bei der Gestaltung eines Testaments oder bei allen Fragen zur Aufteilung des Vermächtnisses, Unternehmensnachfolge oder Erbschaftssteuer ist man hier in guten Händen.

Um größeren Schaden bei Zwist innerhalb der Familie rechtzeitig abzuwenden, ist anwaltlicher Rat schon früh gefragt. Ob Ehevertrag, Trennung und Ehescheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht – hier ist anwaltlicher Rat  stets hilfreich, bevor sich die Emotionen Bahn brechen.

Rat sollte auch deshalb früh eingeholt werden, um eventuelle Fristen nicht zu versäumen. Fragestellungen zum Verkehrsrecht reichen vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu Fragen, wann eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vorliegt.

Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung auch bezahlen müsste, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchsetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. PR/bo

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