Allianz droht Milliarden-Rückzahlung

Stuttgart. Millionen von Ex-Kunden der Allianz haben möglicherweise Ansprüche auf Nachzahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen wegen zu geringer Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg Vertragsklauseln der Allianz für unwirksam, wie die Verbraucherschützer gestern mitteilten

Stuttgart. Millionen von Ex-Kunden der Allianz haben möglicherweise Ansprüche auf Nachzahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen wegen zu geringer Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg Vertragsklauseln der Allianz für unwirksam, wie die Verbraucherschützer gestern mitteilten. Dabei gehe es um Bedingungen zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die von der Allianz vom 1. Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden (Az.: 2 U 138/10). "Wir schätzen die Nachzahlungsansprüche der Verbraucher gegen den Konzern auf rund zwei Milliarden Euro", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Betroffene Kunden sollten Ansprüche sofort anmelden. Die Verbraucherzentrale stellte dafür einen Musterbrief unter www.vzhh.de ins Internet. Die Allianz erklärte, sie gehe nach wie vor davon aus, dass die Klauseln den Transparenzanforderungen des Bundesgerichtshofs (BGH) genügen. Das Oberlandesgericht habe aber die Revision zum BGH nicht zugelassen. Dagegen werde die Allianz Beschwerde beim BGH einlegen. dapd

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