Abfuhr für Hedgefonds im Porsche-Prozess

Stuttgart · Wegen des gescheiterten VW-Übernahmeversuchs hat die Porsche SE diverse Klagen am Hals. Ein Prozess in Stuttgart könnte ihr nun aber Rückenwind geben: Das Gericht machte den Klägern dort nicht viel Hoffnung auf Erfolg.

E s geht um Schadenersatz in Milliardenhöhe und Kurswetten an der Börse: Im jüngsten Porsche-Prozess um die gescheiterte VW-Übernahme zweifelt das Gericht an der Argumentation der Kläger. "Wir sehen zunächst erhebliche Prozessrisiken", sagte die Vorsitzende Richterin gestern zum Prozessauftakt am Stuttgarter Landgericht. Dort fordern 23 US-Hedgefonds 1,36 Milliarden Euro Schadenersatz von der Porsche Automobil Holding SE, weil sie sich während Porsches Übernahmepoker um Volkswagen 2008 falsch informiert fühlten .

Streit um Presseerklärung

Damals hatte die Porsche Dachgesellschaft Porsche SE in einer Pressemitteilung "Spekulationen" über eine Aufstockung der VW-Anteile auf 75 Prozent zurückgewiesen. Später hatte sie aber genau dies angekündigt. Die Kurse schossen in die Höhe. Anleger, die auf sinkende Kurse gewettet hatten, verloren viel Geld. Genau das fordern die Investmentfonds nun zurück. Ob sie deswegen wirklich Schadenersatz verlangen können, zweifelte das Gericht gestern an. "Wir haben hier die Frage, ob es überhaupt geeignet ist, solche Presseerklärungen als haftungsbegründende Handlung heranzuziehen", sagte die Vorsitzende Richterin. Das gelte selbst dann, wenn die Porsche SE damals wirklich schon vorgehabt hätte, VW mit 75 Prozent zu beherrschen.

Die Porsche Holding selbst wies die Vorwürfe der Hedgefonds vor Gericht zurück. "Das ist pure Spekulation", sagte einer der Anwälte. Die Porsche SE hatte stets versichert, man habe die Öffentlichkeit nach bestem Wissen und Gewissen informiert. Das Gericht betonte zudem, dass die Porsche SE damals nicht einmal verpflichtet gewesen sei, ihre Pläne zu veröffentlichen. Bei den strittigen Presseerklärungen hatte es sich um freiwillige Veröffentlichungen und nicht um Pflichtmitteilungen gehandelt.

Die Porsche Holding hatte sich bei dem Versuch, sich die Macht bei VW zu sichern, verhoben. Am Ende kam es daher anders: Im August 2012 drehte Volkswagen den Spieß um und verleibte sich den Sportwagenbauer, der bis dahin unter dem Dach der Porsche SE war, komplett ein. Die Holding hat wegen des gescheiterten Übernahmeversuchs von VW schon mehrere Klagen am Hals. Entscheidungen gab es bisher jedoch nur in kleineren Fällen. Manche Klagen wanderten zudem von einem Gericht zum anderen, weil die Zuständigkeiten umstritten waren. Unter anderem waren sich das Oberlandesgericht Hannover und das Landgericht Braunschweig uneins. Der aktuelle Rechtsstreit war ursprünglich in den USA ausgetragen worden, wo die Mehrheit der klagenden Hedgefonds tätig ist. Porsche hatte stets darauf gepocht, dass der Fall vor deutschen Gerichten verhandelt werden müsse, da der Hersteller hier auch seinen Sitz habe.

"Parcours von Hindernissen"

Die Anwälte der Fonds verwiesen vor Gericht auch auf Telefonate mit dem Porsche-Mitarbeiter, der für die Betreuung der Investoren zuständig war (Investor Relations Manager). Er habe den Plan, die VW-Anteile auf 75 Prozent aufzustocken, ebenfalls bestritten und die Anleger so in die Irre geführt. Auch diese Argumentation ließ das Gericht nicht gelten: Wenn Porsche tatsächlich im Geheimen einen solchen Plan gehabt habe, sei es fraglich, ob der Mann überhaupt eingeweiht worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin.

Als strittig sah sie auch die Höhe der Schadenersatz-Forderungen an. Die Schadensberechnung biete reichlich Diskussionspunkte, sagte sie. "Das ist schon ein ganzer Parcours an Hindernissen, den es hier zu springen gilt." Das Urteil könnte am 17. März verkündet werden.

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