Vorbild Nürnberger Prozesse Weltgericht soll auch Kriegstreiber verurteilen

Den Haag (epd). Hermann Göring machte den Anfang. Er wurde zusammen mit weiteren Nazi-Führern für das Entfesseln eines Krieges schuldig gesprochen. Mehr als 70 Jahre später soll dies wieder möglich sein – zumindest nach dem Willen zahlreicher Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs. Das Weltgericht in Den Haag kann bisher Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen juristisch verfolgen. Demnächst könnten zudem Angriffskriege in seine Kompetenz fallen.

 Vorbild Nürnberg? 1946 saßen Hermann Göring (links mit aufgelegtem Kopf) und andere Nazis auch wegen Vorbereitung eines Angriffskriegs auf der Anklagebank.

Vorbild Nürnberg? 1946 saßen Hermann Göring (links mit aufgelegtem Kopf) und andere Nazis auch wegen Vorbereitung eines Angriffskriegs auf der Anklagebank.

Foto: dpa/A9999 DB

Die Nazis hatten viele Staaten  überfallen, Grenzen überschritten und damit ein grundlegendes Prinzip verletzt: die Souveränität und Unverletzlichkeit anderer Länder. „Verbrechen gegen den Frieden“, nannten die Ankläger in Nürnberg die Taten. Das Urteil gegen Göring und andere Nazi-Größen im Jahr 1946 war ein Meilenstein: Zum ersten Mal wurden Einzelpersonen für das Führen eines Angriffskriegs verurteilt.

Mehrere Jahrzehnte später soll nun auf der Jahreskonferenz des Internationalen Strafgerichtshofs in dieser Woche darüber abgestimmt werden, ob Angriffskriege künftig in die Zuständigkeit des Weltgerichts fallen. Nach mehreren Jahren Verhandlungen liegt nun eine Definition dessen, was geahndet werden soll, auf dem Tisch: die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung eines Angriffs auf ein anderes Land. Darunter fallen die Invasion oder zeitliche Besetzung, die Bombardierung, die Blockade von Häfen oder Küsten eines anderen Staates oder die Entsendung bewaffneter Banden. Angeklagt werden sollen Staatschefs und Militärführer, die das Kommando über die Truppen führen und die wichtigen Entscheidungen treffen – nicht die Soldaten selbst.

Die Vertragsänderungen gelten nicht rückwirkend. Damit ist die Strafverfolgung russischer und US-amerikanischer Militärs und Politiker für die Annexion der Krim 2014 und den Irak-Krieg 2003 ausgeschlossen. Der Strafgerichtshof könnte zudem nur Kriege verfolgen, in die einer der 123 Mitgliedsstaaten des Gerichts verwickelt ist oder wenn der UN-Sicherheitsrat die Ankläger in Den Haag damit beauftragt. Länder wie die USA und Russland sind keine Vertragsparteien des Römischen Statuts, dem Gründungsvertrag des Strafgerichtshofs. Doch auch andere Länder wehren sich gegen den Vorstoß. Auf der Konferenz, die bis morgen in New York stattfindet, wurde  hinter den Kulissen intensiv verhandelt. Großbritannien, Kanada, Frankreich, Japan und Norwegen versuchen, die Aktivierung hinauszuzögern. Sie argumentieren wie die USA, es gebe noch zu viele Unklarheiten – zum Beispiel darüber, welche Taten und welche Länder von der Vertragserweiterung betroffen wären.

Bei dem Verbrechen muss es sich um eine „offenkundige Verletzung“ der UN-Charta handeln, die militärische Gewalt gegen andere Länder verbietet. Kritiker meinen, es sei nahezu unmöglich, die Definition auf konkrete Fälle anzuwenden. Die hohe Schwelle würde die Möglichkeiten des Strafgerichtshofs auf die wenigen, allerschwersten und deutlichsten Fälle beschränken, wie zum Beispiel den Angriff Saddam Husseins 1990 auf Kuwait, schreibt Juraprofessor Andreas Paulus von der Universität Göttingen. „Damit bleibt die Definition ein Papiertiger.“

Dennoch setzen sich zahlreiche Länder für die Verfolgung des Verbrechens der Aggression ein. Michal Weckowicz, der Vertreter Polens, sagte, sein Land sei in der Geschichte mehrmals Opfer von Angriffskriegen geworden. „Es ist unser Traum, andere von diesen Grausamkeiten zu schützen.“

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