Glosse Eine verpasste Chance

Meinung · Darf ein Käufer sein teures Pferd an den Verkäufer zurückgeben, wenn auf einem Röntgenbild ein Wirbelschaden zu erkennen ist? Nein, urteilten die Richter des Bundesgerichtshofs gestern. Ein kurzsichtiges Urteil, betrachtet man all die Chancen, die eine anderslautende Entscheidung gebracht hätte.

Nicht nur im Haustierbereich gäbe es keine unzufriedenen Besitzer mehr: Der einst so süße Welpe wird zur bissigen Töle? Einmal röntgen lassen, ein fehlerhafter Knochen ist schnell gefunden, schon geht das Vieh an den Züchter zurück. Überhaupt: Wer nur an die Tierwelt denkt, greift zu kurz. Auch aufwändige Scheidungsverfahren lassen sich so vermeiden: Der leidige Ehepartner wird ge­röngt und einfach an die Erzeuger zurückgegeben. Auf renitenten Pubertierenden allerdings bleiben Eltern in jedem Fall sitzen – auch bei mehr als dem üblichen Dachschaden. Nicht zu verachten wäre auch die Auswirkung auf die deutsche Wirtschaft – bei einem anderslautenden Urteil würden die Hersteller von Röntgengeräten eine Sonderkonjunktur erleben. Die Werbekampagne war schon in Arbeit: Mach Dir ein Bild – und mach Dich davon.

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