Bei einer Abfindung dank Finanz- Experten weniger Steuern zahlen

Wer eine Abfindung erhält, muss diese versteuern. Jedoch zählt die Abfindung zu den außerordentlichen Einkünften, und dafür hat der Gesetzgeber Steuererleichterungen geschaffen. Ihr Finanzexperte hilft Ihnen dabei, Geld zu sparen.

 Ihr Steuerberater vor Ort unterstützt Sie dabei, aus einer Abfindung das Maximum herauszuholen. Foto: Fotolia/Rido

Ihr Steuerberater vor Ort unterstützt Sie dabei, aus einer Abfindung das Maximum herauszuholen. Foto: Fotolia/Rido

Foto: Fotolia/Rido

Wer seinen Arbeitsplatz verliert, kann oft eine Abfindung aushandeln. Manche Arbeitgeber bieten dann einen Aufhebungsvertrag an und zahlen freiwillig eine Abfindung. Auch wenn sich Ex-Mitarbeiter und Arbeitgeber im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vor einem Arbeitsgericht vergleichen, erhält der gekündigte Mitarbeiter meist eine Entlassungsentschädigung. Das heißt, beide Seiten einigen sich darauf, dass das Dienstverhältnis endet, der Mitarbeiter jedoch eine Entschädigung erhält. Durch die Auszahlung einer Abfindung erhält der entlassene ehemalige Mitarbeiter zusammengeballte Einkünfte in einem Veranlagungsjahr.

Ermäßigung dank Fünftel-Regelung

Der Gesetzgeber hat für solche sogenannte außerordentlichen Einkünfte aber eine Steuerermäßigung geschaffen. Bis zum Jahr 2003 waren Abfindungen sogar steuerfrei, danach gab es eine Übergangsregelung und Freibeträge. Entschädigungen, die nach dem 1. Januar 2006 vereinbart und ausgezahlt wurden, sind in vollem Umfang zu versteuern.

Die sogenannte Fünftel-Regelung ist aktuell die maßgebliche mögliche Steuererleichterung in diesem Bereich. Oft fällt die Linderung relativ bescheiden aus.

Die Einkommenssteuersätze sind progressiv. Das heißt, mit steigenden Einkünften erhöht sich auch der Steuersatz. Insbesondere, wenn ein Arbeitnehmer am Ende einer langjährigen Tätigkeit eine Abfindung ausgezahlt bekommt, ist der Steuersatz durch das zusätzliche Gehalt besonders hoch. Um diesen Effekt zu mildern, gibt es die Fünftel-Regelung, sie bedeutet: Die Abfindung verteilt sich in der Steuerberechnung gleichmäßig auf fünf Jahre.

Vorsicht bei Selbstkündigung

Aber Vorsicht: Bekommt ein Mitarbeiter eine Abfindung, der selbst gekündigt hat oder in den Ruhestand eintritt, kann er nicht von der Fünftel-Regelung profitieren. Dies geht nur, wenn der Arbeitgeber die Abfindungszahlung veranlasst hat. Zudem darf die Entlassungsentschädigung nicht von vornherein arbeitsvertraglich vereinbart worden sein. Wichtig ist außerdem, dass die Abfindungszahlung

in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Entlassung steht - etwa, weil der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter kündigt oder wegen einer Gerichtsentscheidung. Sie darf kein Entgelt für schon verdiente Ansprüche wie nicht ausgezahltes Gehalt, Bonus-Zahlungen oder Tantiemen sein.

 Ein Aufhebungsvertrag geht oft mit einer Abfindung einher. Ihr Finanzexperte weiß, was zu beachten ist. Foto: Fotolia/Stockfotos-MG

Ein Aufhebungsvertrag geht oft mit einer Abfindung einher. Ihr Finanzexperte weiß, was zu beachten ist. Foto: Fotolia/Stockfotos-MG

Foto: Fotolia/Stockfotos-MG

Ihr Steuerberater hilft Ihnen gerne dabei, das Maximum aus einer Abfindung herauszuholen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort