Wenn fast neue Geräte kaputtgehen

Saarbrücken · Bei Defekten kann der Käufer Ersatz fordern. Verbraucherschützer raten von Garantieverlängerungen ab.

In vielen Fällen halten Elektrogeräte gerade die zweijährige Gewährleistungsfrist und gehen dann kaputt. Oft entsteht der Eindruck, es werde bewusst für die Müllhalde produziert. Dieses Thema sowie Fragen rund um Gewährleistung und Garantie standen auch im Mittelpunkt einer Telefonaktion. Matthieu Choblet und Yvonne Schmieder standen den Anrufern Rede und Antwort.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Gewährleistungsrechte stehen dem Käufer per Gesetz zu. Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in mangelfreiem Zustand abzuliefern. Voraussetzung dafür, dass Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können, ist daher, dass ein Mangel oder Fehler vorhanden sein muss. Gewährleistungsansprüche bestehen zum Beispiel beim Kauf-, Werk-, Miet- oder Reisevertrag.

Dagegen handelt es sich bei einer Garantie um ein freiwilliges Schuldversprechen des Verkäufers oder einer dritten Person. In der Regel wird es sich um eine Haltbarkeitsgarantie des Herstellers handeln. Dieser verspricht dem Käufer, dass das Produkt für eine festgelegte Zeit eine bestimmte Eigenschaft behält. Den Inhalt der Garantie legt derjenige fest, der die Garantie gewährt, wobei er sich allerdings an gesetzliche Vorgaben halten muss. Eine Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein. Die gesetzlich beschriebenen Mängelrechte bleiben aber neben der Garantie bestehen.

Welche Gewährleistungsansprüche hat man?

Der Käufer hat verschiedene Gewährleistungsansprüche. Er kann eine Nacherfüllung verlangen. Das heißt, der Käufer kann die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, wobei der Verkäufer die hierfür anfallenden Kosten zu tragen hat. Wahlweise kann der Käufer auch vom Vertrag zurückzutreten. In dem Fall wird der Kaufpreis erstattet und die mangelhafte Sache zurückgenommen.

Der Kaufpreis kann allerdings auch gemindert werden. Hier wird üblicherweise die Differenz zwischen dem Wert der mangelfreien Sache zum Wert der mangelbehafteten Sache gefordert. Letztlich steht dem Käufer auch ein Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder aber Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu.

Wie und in welcher Form macht man Gewährleistungsansprüche am besten geltend?

Solche Reklamationen sollte man - aus Beweisgründen - am besten schriftlich geltend machen. In diesem Schreiben führen Sie den Mangel auf und fordern zur Reparatur auf. Sie können auch eine Ersatzlieferung verlangen. Setzen Sie eine Frist und bewahren sich eine Kopie des Schreibens auf.

Was bringen produktergänzende Versicherungen?

In der Regel nutzen diese Produkte nur der Versicherungsbranche. Produktergänzende Versicherungen sind inzwischen ein lukratives Geschäft für den Handel. Als Verbraucher sollte man immer gut abwägen, ob sich diese wirklich lohnen. In den meisten Fällen sind diese nur für die Anbieterseite finanziell vorteilhaft. So sind Handyversicherungen meist teuer und im Schadensfall schwierig in der Abwicklung mit dem Anbieter.

Die Verbraucherzentralen raten meistens von Garantieverlängerungen ab, da Kosten und Nutzen in keiner Relation stehen. Lassen Sie sich beim Kauf nicht vom Verkäufer verunsichern.

Und sollten Sie doch eine Garantieverlängerung abschließen, nehmen Sie die Garantiebedingungen mit nach Hause und prüfen diese genau. Gegebenenfalls erklären Sie den Widerruf dieses Vertrages.

Darf die Reparatur Geld kosten?

Grundsätzlich muss der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit einräumen, den Kaufgegenstand zu prüfen. Nur so kann er nachvollziehen, ob der behauptete Mangel tatsächlich besteht und worauf er zurückzuführen ist. Da dies im Interesse des Verkäufers ist, darf diese Überprüfung nicht mit Kosten für den Käufer verbunden sein. Sollte tatsächlich ein Mangel bestehen, den der Verkäufer beseitigen muss, darf diese Reparatur kein Geld kosten.

Zum Thema:

Hilfe zu allen verbraucherrechtlichen Fragen erhält man bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes in den drei Beratungsstellen: Saarbrücken, Trierer Straße 22, Telefon (0681) 5 00 89-0 Merzig, Am Gaswerk 10,. Telefon (0 68 61) - 5444 Dillingen, Merziger Straße 46, Telefon (06831) 97 65 65

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