Ensheimer Metallfirma Brück in der Insolvenz

Saarbrücken · Der Ensheimer Metallteile-Spezialist Brück muss saniert werden. Dafür wird der St. Ingberter Anwalt Franz J. Abel zuständig sein. Er sieht dafür gute Chancen. Allerdings sollen 150 Jobs abgebaut werden.

 Ringe, Schmiedeteile und Flanschen gehören zum Produktsortiment von Brück in Saarbrücken-Ensheim. Foto: brück

Ringe, Schmiedeteile und Flanschen gehören zum Produktsortiment von Brück in Saarbrücken-Ensheim. Foto: brück

Foto: brück

Über zwei Unternehmen der Ensheimer Firmengruppe Brück hat das Amtsgericht Saarbrücken gestern sogenannte Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet. Das teilte das Gericht mit. Für die Muttergesellschaft Brück GmbH und die Tochtergesellschaft Walztechnik Brück wurde der St. Ingberter Rechtsanwalt Franz J. Abel als Sanierungsgeschäftsführer bestellt. Sachwalter für die Brück GmbH ist der Saarbrücker Anwalt Günter Staab. Die Sachwaltung über die Firma Walztechnik Brück hat das Gericht dem Dillinger Rechtsanwalt Thomas Becker übertragen. Die vom Amtsgericht bestellten Sachwalter überwachen dieses Verfahren. Die Geschäftsführer Anne und Matthias Brück bleiben im Amt.

Das Familienunternehmen Brück, 1923 gegründet, ist ein traditionsreicher Hersteller von Schmiedeteilen, Ringen und Flanschen, die unter anderem bei der Öl- und Gasförderung oder in Windkrafträdern verwendet werden. Darüber hinaus liefert Brück Komponenten für den Anlagen- und Maschinenbau - zum Beispiel für die Zement- oder Papier-Herstellung oder die Produzenten von Großgetrieben. Brück beschäftigt 470 Mitarbeiter. Abel geht davon aus, dass mehr als 150 Jobs abgebaut werden müssen.

Abel zufolge steckt in dem Unternehmen Brück eine "gigantische Substanz". In wichtigen Märkten sei die Nachfrage allerdings stark gesunken, so zum Beispiel in der Erkundung von Öl- oder Gas-Vorkommen. Viele Projekte seien wegen des niedrigen Ölpreises auf Eis gelegt worden. "Keiner weiß, wie lange diese Situation anhält, wann ein steigender Ölpreis Investitionen wieder interessant werden lässt", heißt es in einer Mitteilung von Brück. Im Windrad-Geschäft seien die Margen zu gering, um Verluste an anderer Stelle auszugleichen, so Abel. "In den vergangenen beiden Jahren haben Mitarbeiter und Geschäftsführung bis an die Grenzen des Möglichen gekämpft", heißt es in der Firmenmitteilung weiter. Die beiden Gesellschafter Anne und Matthias Brück hätten zudem einen zweistelligen Millionenbetrag aus eigenem Geld in das Unternehmen investiert, um "diese schwierige Phase zu überstehen". Dennoch sei es nicht gelungen, "die Kosten in notwendiger Höhe zu senken, wieder profitabel zu arbeiten und Verluste zu vermeiden".

Dennoch sei die Eigenkapitalquote im Branchenvergleich "außerordentlich gut". Das Unternehmen sei nicht überschuldet und voll zahlungsfähig. Dies drohe allerdings, wenn es im Personalbereich "nicht zu erheblichen Einschnitten kommen wird", heißt es weiter.

In dem jetzt eingeleiteten Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung können sich die Unternehmen entschulden und reorganisieren. Die Mitarbeiter erhalten drei Monate lang Insolvenzgeld. Das Verfahren verkürzt allerdings die Kündigungsfristen und sieht drastische Einschnitte bei den Abfindungen vor. So können Mitarbeiter unabhängig von ihrer Betriebszugehörigkeit nach drei Monaten entlassen werden. Auch die Sozialauswahl ist eingeschränkt. Abel ist davon überzeugt, dass Brück spätestens 2018 wieder schwarze Zahlen schreibt.

Meinung:

Eine harte Entscheidung

Von SZ-Redakteur Lothar Warscheid

Es bleibt zu hoffen, dass die Sanierung der Firma Brück in Eigenverwaltung gelingt. Denn die Unternehmensgruppe gilt seit langem als Vorzeige-Betrieb des saarländischen Mittelstands. Doch widrige Marktumstände im Öl- und Gasgeschäft und ein margenschwacher Markt bei den Windrädern haben das Unternehmen in Schwierigkeiten gebracht. Ob die Schieflage nur den Märkten geschuldet ist oder andere Faktoren noch eine Rolle spielen, lässt sich von außen schwer beurteilen. Aufgabe der Geschäftsführung wird sein, die Firma wieder auf die Erfolgsspur zu führen. Schwer wird es für die Mitarbeiter, denen gekündigt werden muss. Ihnen wird die Existenzgrundlage entzogen.

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