Wenn Grenzgänger Hilfe brauchen

Saarbrücken · Eures-Berater unterstützen, wenn Pendler arbeitslos werden oder mit der Bürokratie nicht zurechtkommen.

 Mehr als 20 000 Menschen fahren täglich zur Arbeit aus Lothringen ins Saarland. Foto: Becker & Bredel

Mehr als 20 000 Menschen fahren täglich zur Arbeit aus Lothringen ins Saarland. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

Jeden Morgen fahren Tausende Arbeitnehmer ins Saarland und abends zurück in die Heimat Lothringen. Knapp 22 000 Menschen waren es im Juni 2016. Unter ihnen befinden sich auch viele Saarländer, denn nicht nur Grundstücke sind im nahe gelegenen Frankreich oft günstiger. Auch Steuerabgaben fallen geringer aus.

Als "Grenzgänger" bezeichnet das Arbeitsrecht diese Pendler. Dass dieser Status nicht nur Vorteile mit sich bringt, weiß Achim Dürschmid von der Arbeitsagentur Saarbrücken. Als Eures-Berater kümmert er sich zusammen mit seinen deutschen Kollegen Nathalie Rupp und Thomas Schulz sowie ihren französischen Pendants, Pascal Thil und Marie-Christine Romang, darum, dass Grenzgänger in Arbeitsrecht-Fragen gut informiert sind. Die Berater sind nicht nur zweisprachig, sondern auch bestens mit den Unterschieden der Arbeits- und Sozialsysteme der beiden Länder vertraut.

Besonders im Falle von Arbeitslosigkeit herrsche bei den Grenzgängern große Ahnungslosigkeit. "Viele wissen nicht, dass die Arbeitsagentur des Landes, in dem sie wohnen, für sie zuständig ist und das Arbeitslosengeld auszahlt", sagt Dürschmid. Ein Deutscher, der in Forbach wohnt und in Saarbrücken arbeite, müsse sich also gegebenenfalls bei der französischen Arbeitsverwaltung (pôle emploi) arbeitslos melden. "Und zwar am ersten Tag der Beendigung des Arbeitsvertrages", betont Dürschmid. Um Arbeitslosengeld zu bekommen, braucht er eine sogenannte "Carte Vitale". Diese französische Krankenversicherungskarte beinhaltet nämlich auch die Sozialversicherungsnummer. Und die braucht man, um Arbeitslosengeld erhalten zu können.

"Wir erleben es immer wieder, dass der Arbeitgeber zu wissen meint, was gilt, und seine Mitarbeiter falsch informiert", sagt Eures-Berater Thomas Schulz. Er rät Grenzgängern daher, sich schon vor einer Kündigung über ihren Sonderstatus zu informieren. Auch bei Fragen rund um betriebsbedingte Kündigungen, Aufhebungsverträge oder Abfindungen, helfen die Eures-Berater weiter. Einmal im Monat veranstalten sie dazu eine Informationsveranstaltung in der Arbeitsagentur Saarbrücken. Diese richtet sich gezielt an Grenzgänger, denen die Arbeitslosigkeit droht oder die bereits arbeitslos geworden sind. Zwischen 20 und 50 Menschen nehmen im Durchschnitt jeweils daran teil.

Pascal Thil berät in Saint-Avold vor allem Franzosen, die im Saarland arbeiten. Sie kämpfen vor allem mit länderspezifischen Unterschieden: "In Frankreich gibt es mit der ,CPAM' nur eine gesetzliche Krankenkasse, man arbeitet 35 statt 40 Stunden pro Woche, und der Mindestlohn ist höher", beschreibt er die wesentlichen Unterschiede.

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"Eures" steht für "EURopean Employment Services" und ist ein Programm der Europäischen Kommission, das die transnationale und grenzüberschreitende berufliche Mobilität auf den europäischen Arbeitsmärkten fördern will. Die nächste Info-Veranstaltung der Eures-Berater für Grenzgänger findet am Dienstag, 14. März, statt: von 10 bis 12 Uhr im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit in Saarbrücken (Hafenstraße 18). Kontakt: Achim Dürschmid, Tel. (0681) 9 44 78 01.

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