EU-Gericht billigt Schutzzölle auf Solarmodule

Luxemburg · (/) Die von der EU verhängten Schutzzölle auf chinesische Solarmodule sind rechtmäßig. Das Gericht der Europäischen Union wies gestern eine Klage von 26 betroffenen Unternehmen zurück. Die Aufschläge in Höhe von durchschnittlich 47,7 Prozent wurden demnach regelkonform begründet und festgelegt. Ziel der 2013 eingeführten Antidumping- und Antisubventionszölle ist der Schutz der heimischen Solarindustrie. Die EU-Kommission hatte zuvor in Untersuchungen festgestellt, dass chinesische Unternehmen Solarpaneele in Europa weit unter ihren normalen Marktpreisen verkaufen und unzulässige Subventionen erhalten.

In diesem Zusammenhang will die EU auch an den seit Oktober erhobenen Strafzöllen für Stahlprodukte aus China festhalten. Es geht um Flachstahl, der laut der Untersuchung um bis zu 127 Prozent unter Wert verkauft wurde. Importe aus China sind daher mit Strafzöllen von bis zu 73 Prozent belegt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort