BGH stärkt mit Urteil Kündigungsschutz für Mieter

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) schützt Mieter besser vor Kündigung: Wenn der Vermieter in der Wohnung seine Büro- oder Geschäftsräume einrichten will, hat das nicht zwangsläufig Vorrang. Künftig müssen die Gerichte in jedem Einzelfall abwägen, ob die Interessen des Eigentümers wirklich so gewichtig sind, dass das die Räumung rechtfertigt. Das ergibt sich aus einem Grundsatz-Urteil, das gestern in Karlsruhe verkündet wurde. (Az. VIII ZR 45/16)

Bisher war es verbreitete Praxis, in solchen Fällen ein "berechtigtes Interesse" an der Kündigung anzunehmen - ähnlich wie beim Eigenbedarf, also wenn der Vermieter oder dessen nahe Angehörige in einer neuen Lebenssituation selbst in die Wohnung ziehen möchten.

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