Gericht schaltet teure Hotlines ab

Brüssel/Luxemburg · Der EU-Gerichtshof erlaubt Kundendienst über 0180-Nummern nur noch zum normalen Tarif. Zusatzgebühren sind ab sofort verboten.

 Eine Frau wählt eine 01805-Service-Nummer. Solche Anrufe in Kundencentern dürfen jetzt nicht mehr 42 Cent pro Minute kosten. Foto: Woitas/dpa

Eine Frau wählt eine 01805-Service-Nummer. Solche Anrufe in Kundencentern dürfen jetzt nicht mehr 42 Cent pro Minute kosten. Foto: Woitas/dpa

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Wenn der frisch gekaufte Drucker, die gerade angeschaffte Mikrowelle oder der Staubsauger nicht funktionieren, bleibt für den Verbraucher häufig nur der Anruf bei der Service-Hotline. Doch das Telefonat an die Nummer, die mit den Zahlen 01805 beginnt, kostet bis zu 42 Cent pro Minute. Zu Unrecht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern entschied. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 2011 sei unmissverständlich: Erlaubt sind nur Telefongebühren, die im Fest- und Mobilnetz üblich sind. Zumindest dann, wenn es zwischen dem Hersteller oder Verkäufer auf der einen Seite sowie dem Verbraucher auf der anderen Seite einen Vertrag gebe, wie er beim Kauf einer Ware zustande komme.

Das Urteil beseitigt ein Ärgernis, das viele kennen. So auch ein Kunde des Internet-Elektro-Händlers Comtech. Die Firma hatte für Rückfragen eine 01805-Nummer geschaltet - wie das Unternehmen jetzt mitteilte allerdings nicht, um die Kunden zu schröpfen, sondern wegen eines kleinen PR-Gags: Die Nummern der Vorwahl hätten sich quasi automatisch ergeben, wenn man das Wort "Comtech" über die Buchstabentasten eines Telefons eingegeben hätte.

Die Ausrede half nichts. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs - eine Institution zur Selbstkontrolle der Wirtschaft - klagte und bekam nun Recht. Es gehöre schließlich zum Service, nach Vertragsabschluss Fragen der Kunden zu beantworten, sagte Otmar Lell, Teamleiter Handel bei der Verbraucherzentrale Bundesverband. "Es kann nicht sein, dass dafür extra Geld bezahlt wird."

Ganz anders sieht das Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel. "Service kostet", betonte er. "Der Händler muss schauen, wie er die Kosten gedeckt bekommt." Tatsächlich sind die mit 0180 beginnenden Rufnummern bei den Unternehmen durchaus beliebt, wenn es darum geht, Hotline-Beratungen zu refinanzieren. Für Verbraucher könnte das Urteil bedeuten, dass sie künftig möglicherweise auf andere Art für Serviceleistungen aufkommen müssten, meinte der Präsident des Bundesverbands Onlinehandel, Oliver Prothmann. Denkbar sind etwa auf Dauer höhere Preise im Online-Handel.

Die Bundesnetzagentur teilte mit, sie habe rund 300 000 solcher Nummern vergeben. Unklar ist, wofür sie verwendet werden. Allerdings gibt es bei den Preisen erhebliche Unterschiede. So kostet ein Gespräch zu einer 01803-Nummer nur neun Cent pro Minute, bei 01804 fallen 20 Cent pro Anruf an. Der Service unter 01805 schlägt dagegen mit 14 Cent pro Minute vom Festnetz und 42 Cent vom Handy aus zu Buche.

Leicht fiel den Luxemburger Richtern das Urteil nicht, weil die einschlägige EU-Richtlinie lediglich vom sogenannten "Grundtarif" spricht, der aber nicht näher festgelegt wird. In einer Erklärung des Gerichtshofes hieß es gestern, der Begriff lasse im Sprachgebrauch an die üblichen Kosten für einen Anruf denken. Und diese Kosten dürfe eine Service-Hotline damit nicht überschreiten - zumindest dann nicht, wenn es einen Vertrag über ein Produkt gebe.

Ob der Richterspruch "der Abzocke mit 0180-er Nummern grundsätzlich den Saft abgedreht hat", wie die SPD-Verbraucherschutz-Expertin und Europa-Abgeordnete Evelyne Gebhardt kommentierte, scheint dagegen noch nicht endgültig geklärt. Möglicherweise muss der Gesetzgeber nun erst noch die einschlägigen Vorschriften anpassen. Da das Urteil jedoch unmittelbar gilt, sind die 01805-Service-Hotlines zu den bisherigen Tarifen ab sofort nicht länger erlaubt Aktenzeichen: EuGH Rechtssache C-568/15).

Übrigens ist die Servicezentrale von Comtech mittlerweile über eine gewöhnliche Nummer mit Ortsvorwahl zu erreichen.

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