Umstrittener Weg zu gleichem Lohn

Berlin/Saarbrücken · Der gestern vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zum Abbau von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern stößt in der Wirtschaft kaum auf Gegenliebe. Warum, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter im Gespräch mit SZ-Korrespondent Stefan Vetter.

Nach langem Streit in der großen Koalition hat das Kabinett den Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen beschlossen. Kern ist die Einführung eines Auskunftsanspruches: Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sollen das Recht erhalten, Angaben über die Bezahlung einer Vergleichsgruppe zu erhalten. Damit sollen vor allem Frauen Benachteiligungen erkennen und dagegen vorgehen können.

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD ) begrüßte die Verabschiedung als "Durchbruch". Die bestehende Lohnlücke von 21 Prozent sei ungerecht, sagte sie. "Deshalb brauchen wir dieses Gesetz". Damit werde auch die Unternehmenskultur verändert. Die neue Regelung betreffe 14 Millionen Männer und Frauen. In Unternehmen mit Betriebsrat soll dieser das Recht auf Auskunft umsetzen.

Rund 4000 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen zudem regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. 6300 Betriebe werden aufgefordert, entsprechende Prüfverfahren einzuführen. Zwei Jahre war an dem Entwurf gearbeitet worden, seit einem Jahr hatte die Koalition darüber zäh verhandelt.

Schwesig nennt als wichtigste Ursache der Lohnungleichheit die "Teilzeitfalle", in die viele Mütter gerieten. Das Gesetz sei Teil einer Gesamtstrategie, zu der auch ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeitbeschäftigung gehöre. Aber auch ohne den Faktor Teilzeit und die Tatsache, dass etwa in schlecht bezahlten Pflegeberufen besonders viele Frauen arbeiten, beträgt die Lohnlücke nach Angaben des Ministeriums immer noch sieben Prozent.

Bei der saarländischen Wirtschaft trifft der Vorstoß auf ein negatives Echo: "Das Gesetz wird die Lohnlücke nicht schließen", sagt Heino Klingen, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer im Saarland. "Denn es beseitigt die Ursachen nicht." Klingen bezeichnet vor allem die Berufswahl der Frauen als einen Grund für die Lohnlücke. "Letztlich konzentriert sich ein Großteil der Mädchen nach dem Schulabschluss auf wenige Berufe wie Friseur, Krankenschwester, Verkäuferin", sagt er. Hier müsse man ansetzen - allerdings nicht durch das geplante Gesetz. Auch Joachim Malter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände, sieht hier ein großes Problem: "Wir versuchen ja seit Jahren, das Berufswahlverhalten zu verändern, aber das ist ein langer Weg." Malter kritisiert, dass letztlich nur zusätzliche bürokratische Verfahren eingeführt werden, die die Unternehmen zusätzlich belasten. Wolfgang Herges , Landesvorsitzender des Familienunternehmer-Verbandes stört sich auch daran, dass es künftig dann nicht mehr möglich sei, Qualifikation oder Leistung individuell zu belohnen, "egal, ob es sich um einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin handelt".

Grundsätzlich für richtig hält das Gesetz Mark Baumeister, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) im Saarland. Allerdings, so seine Kritik, seien die Grenzen falsch gesetzt, denn die Ungleichheit gebe es vor allem in kleineren Betrieben. Die NGG sei gerade dabei, entsprechende Ungleichheiten auch in Tarifverträgen zu prüfen. So werde beispielsweise der meist männliche Bäckergeselle deutlich höher bezahlt als die von den Anforderungen gleichgestellte Bäckerei-Fachverkäuferin. "Das muss angeglichen werden", sagt Baumeister. Ebenso wie Baumeister fordert auch DGB-Saar-Geschäftsführerin Bettina Altesleben eine Ausweitung auf kleinere Betriebe: Das Gesetz gehe noch nicht weit genug.

ZF als saarländischer Großbetrieb teilt mit, dass das Gesetz außer "nicht unerheblichem bürokratischem Mehraufwand" keine Auswirkungen habe. Denn die Metall-Tarifverträge, die ZF anwende, seien jetzt schon "transparent, vergleichbar und machen selbstverständlich keinerlei Unterschied nach Geschlecht".

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