Von Vollzeit in Teilzeit und wieder zurück

Berlin · Mehr als zehn Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Künftig sollen Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit auch befristet verringern können. Die Wirtschaft warnt vor zu viel Bürokratie.

Andrea Nahles zeigte sich gewappnet. "Arbeitszeit sorgt in Deutschland immer für eine gewisse Emotionalität", sagte die Arbeitsministerin im November bei der Ankündigung ihres Gesetzentwurfs zur Teilzeit. Nun ist der Entwurf öffentlich. Und schon hagelt es Kritik von den Arbeitgebern. Dabei ist der Plan für eine befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht zur Vollzeit nur ein Teil viel umfangreicherer Vorstellungen der SPD-Politikerin zur flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit . Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Steffen Kampeter , wettert: "Der Vorschlag greift einseitig in das Recht des Arbeitgebers ein, Lage und Dauer der Arbeitszeit im Betrieb zu bestimmen."

Auf den Anspruch zur befristeten Teilzeitarbeit hatten sich Union und SPD schon in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Beschäftigte sollen zeitlich befristet in Teilzeit arbeiten können und danach wieder zu ihrer vollen Arbeitszeit zurückkehren dürfen. Nun ist klar, wie Nahles sich das konkret vorstellt: Das Recht soll in Betrieben ab 15 Beschäftigten greifen, ab sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses und auf Antrag drei Monate vorher.

Teilzeit ist im Trend. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist laut Statistischem Bundesamt binnen 20 Jahren kontinuierlich von 5,3 auf 10,3 Millionen im Jahr 2015 gestiegen, davon 80,8 Prozent Frauen. Doch die Wirtschaft verweist darauf, dass die meisten Arbeitnehmer schon heute kaum Probleme mit einer Verlängerung hätten. Eine Befragung des arbeitgebernahen Instituts IW unter rund 1550 Unternehmen hatte vor wenigen Jahren ergeben, dass drei Viertel der Metall- und Elektrobetriebe den Wunsch von Teilzeitbeschäftigten nach Ausdehnung der Arbeitszeit erfüllen können.

Der Streit um das neue Teilzeitrecht ist nur ein Vorgeschmack. Nahles hat im November ihre Ideen für ein Aufbrechen der Arbeitszeit-Strukturen vorgelegt. Das Ergebnis: Nein zur Dominanz des althergebrachten Acht-Stunden-Tags mit Anwesenheitspflicht - ja zu einer Neujustierung der Arbeitswelt in der Digital-Ära. Und zwar möglichst unter dem Dach von Tarifverträgen.

Die Arbeitgeber fürchten zu viel staatliche Bevormundung. "Ein Land, das auch morgen wirtschaftlich und sozial in der Champions League spielen will, darf sich nicht an Arbeitszeitregeln aus dem letzten Jahrhundert klammern", sagt Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, müsse sich Deutschland auch bei Arbeitszeit und -ort mehr zutrauen. "Wir können das in den Betrieben besser regeln als ein Bürokrat am Schreibtisch."

IG-Metall-Chef Jörg Hofmann hält dagegen: "Wenn es um Ansprüche und Mitbestimmung geht, verharren die Arbeitgeber im Denken des letzten Jahrhunderts: Sie wollen bestimmen." Und zum Thema Teilzeit sagt er: Die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie werde immer drängender. "Sie darf aber nicht in einer "Teilzeitfalle enden." DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte: "Wir brauchen ein Recht auf befristete Teilzeit, damit Menschen sich Zeit nehmen können für Weiterbildung, Ehrenamt oder auch für Kinder, außerhalb der Elternzeit - und dann wieder zurück zur Vollzeit kommen können."

Meinung:

Eine echte Erleichterung

Von SZ-Redakteur Volker Meyer zu Tittingdorf

Wer einmal in Teilzeit geht, kann damit in eine Falle tappen. Mag sein, dass man in der Metallindustrie, wo Fachkräfte gefragt sind, leicht wieder herauskommt. Aber längst nicht in allen Branchen lassen sich die Chefs darauf ein. Und weil so manch' Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin fürchtet, dass die Aufstockung verwehrt wird, traut er oder sie sich gar nicht erst, Teilzeit zu beantragen - auch wenn der Wunsch danach wegen kleiner Kinder oder pflegebedürftiger Eltern groß ist. Das geplante Recht schafft hier neue Sicherheit und leistet damit einen Beitrag für die auch von Arbeitgebern geforderte bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

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