Sinken jetzt die Preise für Arzneimittel?
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland teilweise gekippt. Was die Entscheidung bedeutet, erläutern SZ-Korrespondent Detlef Drewes und SZ-Redakteur Volker Meyer zu Tittingdorf in Frage-Antwort-Form.
Sinken jetzt die Preise für rezeptpflichtige Medikamente?
Wer in den nächsten Tagen in die Apotheke geht, wird keine Auswirkungen des Urteils spüren. Denn der Richterspruch verändert nur die Situation der Pharma-Versandhändler, die aus dem EU-Ausland den deutschen Markt beliefern wollen. Bisher sind die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel streng geregelt. Die Hersteller legen fest, wie teuer ein Präparat ist. Auf diesen Einkaufspreis legen die Apotheken einen einheitlichen Aufschlag von drei Prozent drauf. Dazu kommt ein Fixbetrag von 8,10 Euro je Packung zuzüglich 16 Cent, mit dem der Kunde den Apotheken-Notdienst finanziert. Diese Preisbindung gilt auch für alle Anbieter außerhalb Deutschlands. Das ist der Punkt, an dem das Urteil ansetzt, denn dieser Festpreis ist für sie nun hinfällig.
Um welchen Fall ging es denn genau in Luxemburg?
Die Deutsche Parkinson Vereinigung hatte mit der niederländischen Versandhausapotheke Doc Morris ein Bonussystem für Mitglieder ausgehandelt. Dagegen klagte die hiesige Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb - und verlor nun.
Also spürt der Kunde erstmal keine Auswirkungen?
Das Bundesgesundheitsminister ium will die Konsequenzen jetzt ebenso prüfen wie die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und natürlich die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), deren Präsident Friedemann Schmidt sich "entsetzt" zeigte. "Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren." Beim Europäischen Gerichtshof rechnet man damit, dass die deutschen Preise unter Druck geraten könnten. Verbraucherschützer sehen das Urteil für Patienten erst einmal positiv. "Sie könnten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten künftig Kosten sparen, wenn sie bei ausländischen Versandapotheken bestellen", sagt etwa der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Kai Voge l.
Gibt es auch negative Folgen für die Patienten?
"Die Folgen sind dramatisch", sagt Carsten Wohlfeil. Der Geschäftsführer der Apothekerkammer des Saarlandes befürchtet vor allem eine Verschlechterung der Versorgung auf dem Land. Gerade dort seien die Apotheken nicht einer Preiskonkurrenz mit ausländischen Versandhandels-Konzernen gewachsen, sagt er. Die Folge sei, dass viele Apotheker aufgeben und die Versorgung in der Fläche mittelfristig bedroht sei. Im Saarland gebe es zurzeit noch 310 Apotheken . Für deutsche Apotheken gilt übrigens die Preisbindung weiterhin. Apotheker dürfen also Rabatte der ausländischen Konkurrenz nicht mit Preisnachlässen kontern.
Warum gibt es denn in Deutschland eine solche Preisbindung?
Um eine gleichmäßige Versorgung von Patienten mit wichtigen Medikamenten sicherzustellen, haben die Verbände und der Gesetzgeber die Preisbindung eingeführt. Sie garantiert, dass man sein Präparat überall zu den gleichen Kosten bekommt. Zugleich wird dadurch erreicht, dass Apotheken auch in weniger besiedelten Regionen überlebensfähig bleiben. Ein weiterer Grund ist die Planbarkeit der Kosten für die Versicherungen.
Was passiert denn jetzt konkret?
Das Bundesgesundheitsministerium muss sich etwas einfallen lassen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU ) zeigte sich fest entschlossen, das "Notwendige" und "Mögliche" zu tun, um die flächendeckende Versorgung durch ortsnahe Apotheken zu sichern. "Der Versandhandel kann die wohnortnahe Versorgung durch Präsenzapotheken nicht ersetzen." Von Seiten der Apotheker wurde vorgeschlagen, den Versandhandel von rezeptpflichtigen Arzneimitteln nach und in Deutschland generell zu untersagen. Diese Möglichkeit habe der EU-Gerichtshof den Mitgliedsstaaten eingeräumt, sagte Apothekerkammer-Geschäftsführer Wohlfeil. Verbraucherschützer Vogel schlug vor zu überlegen, "ob deutsche Apotheken nicht den gleichen Spielraum in der Preisgestaltung erhalten sollten" wie ausländische Versandhändler. "Andernfalls hätten sie einen klaren Standortnachteil".
Meinung:
Hier zählt nicht nur der Markt
Von SZ-Redakteur Volker Meyer zu Tittingdorf
Die Freiheit des Marktes ist gewiss ein hohes Gut. Und jeder dürfte sich freuen, wenn Preise sinken. Doch die Richter haben die Preisbindung bei Medikamenten in ignoranter Marktgläubigkeit gekippt. Der Protest der Apothekerverbände hat zumindest eine gewisse Berechtigung. Wer rund um die Uhr in ganz Deutschland eine hochwertige und erschwingliche Versorgung haben möchten, muss wissen, dass dies seinen Preis hat und nur mit Marktregulierung möglich ist. Ob nun diese Form der Preisbindung der Weisheit letzter Schluss ist, kann man zwar bezweifeln. Mehr Markt tut dem Gesundheitswesen gewiss gut. Doch wie immer der Gesetzgeber jetzt reagiert, er muss darauf achten, dass die Versorgung auch auf dem Land stimmt.