Sozialabgabe für Künstler spaltet Gemüter

Saarbrücken. Wenn Unternehmen Künstler engagieren, die als Selbstständige tätig sind, müssen sie 3,9 Prozent der gezahlten Entgelte als "Künstlersozialabgabe" abführen. Aber viele Firmen wissen offenbar nach wie vor nichts von der Beitragspflicht und sind überrascht, wenn die Künstlersozialkasse (KSK) Abgaben fordert

Saarbrücken. Wenn Unternehmen Künstler engagieren, die als Selbstständige tätig sind, müssen sie 3,9 Prozent der gezahlten Entgelte als "Künstlersozialabgabe" abführen. Aber viele Firmen wissen offenbar nach wie vor nichts von der Beitragspflicht und sind überrascht, wenn die Künstlersozialkasse (KSK) Abgaben fordert. Der Kreis der Kunstverwerter - im vergangenen Jahr hat die KSK 114 000 erfasst - ist groß und betrifft nicht nur Verlage, Theater oder Galerien, sondern eben auch Unternehmen: sei es der Großkonzern, der PR-Berater beauftragt, sei es der örtliche Bäcker, der seine Brötchentüte von Grafikern gestalten lässt. "Das Problem dabei ist, dass oft gar nicht verstanden wird, was 'Kunst' im Sinne der KSK ist. Das ist nämlich schon jede Werbegrafik und PR-Beratung", erklärt Andri Jürgensen, Kölner Rechtsanwalt und KSK-Spezialist. Seine Klienten müssen jährlich Abgaben bis in den sechsstelligen Bereich leisten. "Die Abgabepflicht kommt für die meisten überraschend. Oft muss für fünf Jahre nachgezahlt werden." Laut Jürgensen sind die Unternehmen in der Vergangenheit nicht ausreichend über die Beitragspflicht informiert worden. "Steuerberater und Anwälte, viele Verbände und die IHK haben das Thema 25 Jahre verschlafen." Die KSK versucht nach eigenen Angaben, die Informationsarbeit zu verbessern und verteidigt sich gegen Kritik aus der Wirtschaft: "Wir haben das in unseren Möglichkeiten stehende gemacht. Manche haben Nichtwissen auch als Schutzbehauptung vorgetragen", sagt Gerhard Suhrenbrock, der stellvertretende Leiter der KSK in Wilhelmshaven. 2007 kam es zur Gesetzesnovelle, seitdem überprüft die Deutsche Rentenversicherung die Zahlung der Sozialabgabe. Etwa 70 000 Unternehmen werden so pro Jahr geprüft, effektiver als es die KSK konnte. Verdi kritisiert Gejammer"Die veränderte Prüfpraxis birgt für kleinere und mittlere Unternehmen praktische und bürokratische Schwierigkeiten. Viele erfahren erst dann, dass sie die Künstlersozialabgabe leisten müssen", sagt Hildegard Reppelmund, Expertin für Arbeitsrecht und Wettbewerbsrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Den Vorwurf mangelnder Information seitens der Kammern sieht Reppelmund in keiner Weise gerechtfertigt: "Ohne die Informationen durch IHK und DIHK wären viele Unternehmen immer noch uninformiert." Dass für die Unternehmen dennoch Vieles unklar bliebe, liege aber nicht an den Kammern, so Reppelmund. "Sondern an dem aus unserer Sicht schlechten Gesetz." Die Kritik an der Künstlersozialabgabe kann Gunter Haake vom Referat für Selbstständige bei der Gewerkschaft Verdi nicht nachvollziehen: "Das Gejammer der Unternehmer ist groß, aber im Vergleich zu den Sozialabgaben von 20 Prozent bei Arbeitnehmern ist das ein Schnäppchen. Für die Künstler ist das Modell genial, es führt dazu, dass sie existieren können." Bei Verdi wünsche man sich ein ähnliches Modell für alle Selbstständigen-Branchen. Auch Thomas Wojciechowicz, Vorsitzender des Saarländischen Künstlerbundes, verteidigt die Abgabe: "Meine Sozialabgaben werden zu 30 Prozent von den Unternehmen und zu 20 Prozent vom Bund getragen." Der selbstständige Bildhauer erklärt, dass vor Gründung der KSK viele Künstler im Alter Mangel leiden mussten und gesundheitlich nicht versorgt gewesen seien.

HintergrundDie Künstlersozialabgabe funktioniert wie eine Sozialversicherung für Künstler. Die Künstlersozialkasse (KSK), eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes, meldet die versicherten Künstler dann bei den Kranken- und Pflegekassen und bei der allgemeinen Rentenversicherung an und leitet die Beiträge weiter. Der Beitragssatz der Künstler richtet sich nach ihrem Jahreseinkommen. Ob der Künstler in der Künstlersozialkasse versichert ist oder nicht, ist für die Zahlungspflicht der Unternehmen unerheblich. sop

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort