Tüv-Prüfungen in Werkstätten müssen neu geregelt werden

Saarbrücken · Die EU besteht auf eine Neuregelung der Tüv-Prüfungen in Werkstätten und beanstandet das deutsche Prüfverfahren. Bis eine rechtlich einwandfreie Lösung gefunden ist, dürfen Tüv, Dekra, Küs und Co. jedoch weiter prüfen.

Werd en die Prüforganisationen wie Tüv, Dekra und Küs auch künftig in den Werkstätten Autos prüfen und Plaketten vergeben können? Diese Frage beschäftigt zahlreiche Autofahrer . Ende Dezember hatte die für die Zulassung der Prüfgesellschaften zuständige Deutsche Akkreditierungsstelle (DakkS) diesen sämtliche Zulassungen gekündigt. Für die Autofahrer besteht zunächst kein Grund zur Panik: Die Haupt- und Abgasuntersuchungen gehen weiter und die Plaketten behalten ihre Gültigke it.

"Die Autofahrer können entspannt bleiben", beruhigt Christian Kockler, Geschäftsführer des Tüv im Saarland. Das Problem ist aber nur kurzfristig aus der Welt. Die Prüfgesellschaften haben Widerspruch gegen den Entzug der Akkreditierungen eingelegt - mit aufschiebender Wirkung.

Vorerst darf weiter geprüft werden. Eine Lösung ist aber nicht in Sicht. Streitpunkt ist, dass die Hauptuntersuchungen in Werkstätten seit Jahren nicht den Vorgaben der EU entsprechen. Die in den deutschen Werkstätten verwendeten Messgeräte werden geeicht, die EU schreibt eine Kalibrierung vor. Zwar beruhen Eichung und Kalibrierung letztlich auf dem gleichen Prinzip. In beiden Fällen werden die Messgeräte mit einer Norm-Messung abgeglichen - in Deutschland stellt diese Norm die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Dafür müssen nicht alle Messgeräte nach Braunschweig getragen werden, sondern die Norm kann über eine Reihe von Messgeräten weitergetragen werden, die aufeinander abgestimmt werden, sogenannte Kalibrierketten. Der Unterschied liegt in der Dokumentation der Messungen. Dafür schreibt die EU bei den Prüforganisationen ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System vor (DIN EN ISO/IEC 17025:2005).

Bisher hatte die EU die in Deutschland übliche Eichung geduldet, doch nun hat die europäische Akkreditierungsorganisation EA diese beanstandet und die Duldung entzogen. "Letztlich ist es eine Verfahrensfrage", sagt Hans-Georg Marmit, Sprecher der Prüforganisation Küs in Losheim. Dafür müsse eine Lösung gefunden werden. Weil letztlich die Zulassung der Prüfgesellschaften in Landesverantwortung liegt - im Saarland sind Landesamt für Straßenbau und das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr zuständig - ringt man dort um eine Lösung. Eine Arbeitsgruppe befasst sich mit dem Thema, im ersten Halbjahr soll eine Lösung vorliegen.

Die Küs habe noch bis September eine gültige Akkreditierung. Einen Prüfnotstand werde es nicht geben, sagt auch Kockler: "Von den Vorschriften sind nur die Prüfungen in den Werkstätten betroffen. Die technischen Prüfstellen sind ausgenommen, weil sie nicht der EU-Vorschrift unterliegen."

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