Stornierung eines Flugtickets muss möglich sein

Köln · Eine Fluggesellschaft darf die Stornierung eines Tickets nicht ausschließen. Das bestätigt ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 142 C 222/16). In dem verhandelten Fall ging es um die Flüge einer Familie von Düsseldorf nach Los Angeles zum Preis von 3652,28 Euro. Der Kläger stornierte die Flüge und forderte die vollständige Rückzahlung des Ticketpreises. Allerdings hatte er einen Tarif gebucht, der laut Fluglinie die volle Erstattung ausschloss. Das wollte der Kläger nicht hinnehmen und ging vor Gericht. Und er bekam Recht. Das Gericht entschied, dass es sich um eine AGB-Klausel handele, die den Kunden unangemessen benachteilige. Der Kläger erhielt nahezu den gesamten Flugpreis zurück.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort