Fluggesellschaften müssen für beschädigtes Gepäck haften

Kempten · Wenn das aufgegebene Gepäck bei einem Flug beschädigt wird, haftet laut Montrealer Übereinkommen die Fluggesellschaft - und zwar weltweit und unabhängig davon, ob sie den Schaden selbst verursacht hat oder nicht. Darauf weist Ernst Führich, emeritierter Professor für Rechtwissenschaften an der Hochschule Kempten , hin. Bei der Forderung nach Schadensersatz müssen Betroffene jedoch einige Punkte beachten.

 Rollt das Gepäck kaputt vom Band, können Passagiere Schadensersatz fordern.Foto:DPA/Hase

Rollt das Gepäck kaputt vom Band, können Passagiere Schadensersatz fordern.Foto:DPA/Hase

So sei etwa die Haftung der Fluggesellschaft begrenzt: Der Maximalbetrag liegt bei 1137 sogenannten Sonderziehungsrechten, einer internationalen Spezialwährung. Der Betrag entspricht umgerechnet rund 1400 Euro und umfasse den Koffer selbst sowie dessen Inhalt, erklärt Führich. Wenn der Koffer nicht verloren geht, sondern lediglich beschädigt wird, seien 1400 Euro für die Reparatur sehr großzügig kalkuliert, so der Reiserechtler.

Wer bei Abholung des Koffers am Gepäckband einen Schaden bemerkt, hat maximal sieben Tage Zeit, diesen der Fluggesellschaft zu melden. "Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden", sagt Führich. Darüber hinaus muss die Schadensmeldung schriftlich per Post erfolgen. Wichtig seien neben einer detaillierten Schilderung auch Fotos des geschädigten Gepäcks.

Der Lost-and-Found-Schalter am Flughafen sei nicht die richtige Adresse, um seine Ansprüche geltend zu machen. Dort melde der Passagier zwar den Verlust seines Koffers - die Schadensmeldung müsse aber auf direktem Wege an die Fluggesellschaft gehen. Zu beachten gilt außerdem: Bei einem Totalschaden ersetzt eine Fluglinie nicht den Neupreis des Ersatzkoffers, sondern lediglich den Zeitwert.

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