Urteil: Auch für Gartenhütte kann Zweitwohnungssteuer fällig werden

Gießen · So war das mit der Besteuerung von zweiten Wohnsitzen anfangs wohl nicht gedacht. Ursprünglich sollte diese Abgabe Menschen treffen, die zeitweise an einem Ort leben, aber dort keine Steuern zahlen. Nun soll sie sogar für Gartenhütten ohne Bett gelten.

Auch eine "Gartenhütte" kann der Zweitwohnungssteuer unterliegen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen im Fall einer hölzernen Blockhütte entschieden (Az.: 8 K 907/12.GI).

Die Eigentümerin der besagten Hütte wehrt sich vor Gericht gegen einen Steuerbescheid der Stadt Grünberg in Höhe von 161,18 Euro. Grünberg erhebt nämlich für Zweitwohnungen in seinem Stadtgebiet eine Steuer von zehn Prozent des Mietwertes. Und per Definition in der entsprechenden Satzung ist eine Zweitwohnung "jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat".

Die Klägerin im konkreten Fall ist Besitzerin einer 1975 als Wochenendhaus errichteten, etwa 30 bis 40 Quadratmeter großen Blockhütte. Die Hütte verfügt über einen Strom- und Wasseranschluss, einen Aufenthaltsraum mit Küchennische, eine Toilette mit Waschbecken und einen Abstellraum. Für die Stadt Grünberg ist das Ganze eine Wohnung. Dagegen meinte die Betroffene, das Blockhaus könne gar nicht als Zweitwohnung genutzt werden, da keine Schlafmöglichkeit und auch kein Bad vorhanden seien. Die Hütte diene deshalb nur als Gartenhütte.

Das Verwaltungsgericht ließ diese Argumentation nicht gelten. Nach seiner Ansicht ist der Wohnungsbegriff in der Satzung der Stadt weit auszulegen. Eine Zweitwohnung erfordere demnach keinen besonderen Komfort in der Ausstattung oder eine komplette Infrastruktur. Die in der Blockhütte der Klägerin vorhandene Ausstattung, erfülle die an eine Wohnung zu stellenden Anforderungen ohne weiteres, so die Richter. Das zeige insbesondere das Vorhandensein eines Stromanschlusses, einer Wasserversorgung, einer Küchennische und einer Toilette. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. red/wi

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