Glatt: Frau bekommt Schmerzensgeld nach Sturz auf Treppe zur U-Bahn

Berlin · Zugänge zu einem stark benutzten Bahnhof müssen im Winter regelmäßig schnee- und eisfrei gemacht werden. Eine Reinigung alle drei Stunden ist dabei unter Umständen zu wenig.

Berlin. Nachdem eine Fußgängerin auf der Treppe zum U-Bahnhof Kurfürstendamm gestürzt ist und sich verletzt hat, bekommt sie 2 625 Euro Schmerzensgeld. Das hat das Amtsgericht Charlottenburg laut Rechtsportal Juris entschieden (Az.: 215 C 116/10).

Nach Feststellung des Gerichts war die Treppe zum Zeitpunkt des Unfalles am 16. Januar 2012 deshalb glatt, weil die oberen Treppenstufen mit Eis und Schnee belegt waren. Die Ursache dafür: Die Treppe sei nicht mit abstumpfenden Mitteln bestreut gewesen. Der zuständige Winterdienst sei seiner Räumpflicht bei winterlichen Wetterverhältnissen nicht hinreichend nachgekommen. Die entsprechenden Reinigungspflichten ständen zwar unter dem "Vorbehalt des Zumutbaren". Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Unfallort nicht um ein privates Eigenheimgrundstück handele, sondern um "einen der größten U-Bahnhöfe der größten Stadt Deutschlands", so das Amtsgericht. Bei der intensiven Nutzung dieses U-Bahn-Zugangs sei deshalb eine Reinigung im Drei-Stunden-Rhythmus zu wenig. Und weiter: Die für die Sicherheit im Bahnhof zuständige U-Bahn-Betreiberin habe den von ihr beauftragten Winterdienst nicht genügend überwacht. Sie hafte deswegen ebenfalls für die Unfallfolgen. Allerdings müsse sich die geschädigte Fußgängerin ein Mitverschulden von 25 Prozent an ihrem Sturz anrechnen lassen, weil sie bei der Nutzung der Treppe den Handlauf nicht benutzt habe.

Vor diesem Hintergudnd ist nach Ansicht des Gerichts ein Schmerzensgeld von 2625 Euro angemessem. Außerdem wurde der Frau Schadensersatz wegen ihrer Aufwendungen für eine Haushaltshilfe und wegen ihres Verdienstausfalls in ungenannter Höhe zugesprochen. red/wi

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