Sittenwidrig: Wohnung mit 33 Quadratmetern für 76 000 Euro verkauft

Berlin · Ein Geschäft, bei dem einer der Beteiligten über den Tisch gezogen wird, kann unter Umständen ungültig sein. Und zwar dann, wenn es gegen die „guten Sitten“ verstößt.

Berlin. Das Kammergericht Berlin hat laut Rechtsportal Juris einen Kaufvertrag über eine Wohnung für nichtig erklärt. Es hat entschieden, dass der Vertrag über eine 33 Quadratmeter Immobilie, die einen Wohnungswert von 29 000 Euro hat und für 76 200 Euro verkauft wurde, sittenwidrig ist (Az.:11 U 18/11).

Damit war die Käuferin einer Eigentumswohnung in Berlin-Friedrichshain erfolgreich. Sie wollte den Kaufvertrag aus dem Jahre 2006 wegen sittenwidrig überhöhten Kaufpreises rückabwickeln. Das Landgericht hat die Verkäuferin in erster Instanz zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung des Wohnungseigentums verurteilt. Das Kammergericht Berlin hat in der Berufung im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts bestätigt.

Nach seiner Auffassung ergibt sich die Sittenwidrigkeit aus einem auffälligen Missverhältnis zwischen dem verlangten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert der Wohnung. Einem Kaufpreis in Höhe von 76 200 Euro habe ein sachverständig festgestellter Wohnungswert in Höhe von lediglich 29 000 Euro für die knapp 33 Quadratmeter große Wohnung gegenübergestanden. Zu Recht habe das Landgericht daraus auf eine "verwerfliche Gesinnung" der Verkäuferin geschlossen. Diese könne sich nicht mit einem Bericht über die Einschätzung des Verkehrswertes rechtfertigen, den sie seinerzeit eingeholt habe und der zu einem durchschnittlichen Marktwert in Höhe von 1.790 Euro pro Quadratmeter gelangt sei. Dieser Bericht beruhe erkennbar auf der Annahme, dass vor dem Verkauf noch umfangreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten durchgeführt würden; er bilde offensichtlich nicht den Verkehrswert Ende 2006 ab.

Nach dem Urteil muss sich die Klägerin allerdings auf ihren zurückverlangten Kaufpreis Mieteinnahmen aus der Wohnung in Höhe von 11.063,25 Euro ebenso anrechnen lassen wie Nutzungsvorteile, die sie dadurch erlangt hat, dass sie die Wohnung zeitweilig selbst genutzt hat. red/wi

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