Hauskäufer findet 145 000 Euro in Kachelofen: Darf er sie behalten?

Düsseldorf · Davon träumt jeder Hauskäufer. In einem zugemauertem Kachelofen hat ein Mann mehr als 145 000 Euro gefunden. Er hätte das Geld gerne behalten. Aber die Justiz spielt nicht mit.

Düsseldorf. Wenn jemand in einem zugemauerten Ofen Geld findet, dann ist es nicht zwingend ein Schatz, den er für sich behalten kann. Das folgt aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Es hat einen Hauseigentümer dazu verurteilt, der Auszahlung von 145.945,95 Euro an die Klägerin als Erbin des Geldes zuzustimmen. Der beklagte Hauseigner hatte den Betrag in DM-Banknoten in einem Kachelofen seines Mehrfamilienhauses entdeckt (Az.:15 O 103/11).

Der Fall: Im Jahre 2008 erwarb der Beklagte ein Mehrfamilienhaus im Düsseldorfer Stadtteil Gerresheim. Bei Renovierungsarbeiten der Wohnung im ersten Obergeschoss fand er in einem eingemauerten Kachelofen zwei verschlossene Stahlkassetten. Diese enthielten 303.700 DM (Deutsche Mark) in Banknoten, teilweise mit Banderolen aus den Jahren 1971 bis 1977. Die ehemalige Eigentümerin der Liegenschaft, Frau Martha S., hatte diese Wohnung bis zu ihrem Tod im Jahre 1993 bewohnt. Ihr Ehemann und sie waren Eigentümer eines Teppichgeschäfts auf der Düsseldorfer Königsallee, das sie 1971 verkauft hatten.

"Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken", hatte die sehr vermögende Erblasserin noch kurz vor ihrem Tod gegenüber einer vom Landgericht vernommenen Zeugin geäußert. Diese Aussage und die Tatsache, dass die Banderolen des Geldes aus den 70er Jahren stammten, waren wichtige Indizien für das Landgericht. Da außer der Erblasserin nach dem Tod ihres Mannes keine weiteren Personen mit ihr in der Wohnung gelebt und auch spätere Eigentümer der Liegenschaft keine Eigentumsrechte mehr an dem Geld geltend machen, war das Gericht überzeugt, dass das Bargeld aus dem Eigentum der Erblasserin stammte. Und nicht, wie vom beklagten Hauseigentümer behauptet, von einem unbekannten Dritten.

Der Finder des Geldes könne sich demnach nicht darauf berufen, dass es sich bei den Geldkassetten um einen Schatzfund gemäß Paragraf 984 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handele. Ein Schatzfund würde nämlich voraussetzen, dass der Eigentümer einer aufgefundenen Sache nicht mehr zu ermitteln sei. Dann stünde der Schatz je zur Hälfte dem Finder und dem Eigentümer des Fundortes zu. So sei es im konkreten Fall aber nicht. Die frühere Eigentümerin des Geldes aus dem Kachelofen sei nach der Beweisaufnahme gefunden: Martha S. Der Hauseigner, der Finderlohn in Höhe von rund 5.000 Euro erhalten hat, kann gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht einlegen. red/wi

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