Denkmalgeschütztes Haus innen umgebaut - Schutz fällt weg - Abriss angeordnet

München · Wird ein denkmalgeschütztes Haus so umbaut, dass der wesentliche Kern des Gebäudes verloren geht, kann es sein, dass der Schutz des Hauses als Denkmal wegfällt.

München. Wer ein denkmalgeschütztes Haus so umbaut, dass der wesentliche Kern des Gebäudes verloren geht, der riskiert den Schutz des Hauses als Denkmal. Im Extremfall droht dann auch einem Kulturdenkmal der Abriss. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in München in einem von Juris veröffentlichten Fall klargestellt. Er hat entschieden, dass die ehemals denkmalgeschützte "Norweger-Hütte" am Ammersee abgerissen werden muss (Az.: 1 B 11.1011).

Vor 110 Jahren hatte sich der in München lebende Schweizer Maler Beat Wieland in Eching am Ufer des Ammersees ein Feriendomizil gebaut. Es wurde wegen seiner charakteristischen roten Holzverschalung und seines Grasdachs auch als "Norwegerhütte" bekannt. In den 90er-Jahren wurde das über die Jahrzehnte mehrfach erweiterte und inzwischen denkmalgeschützte Anwesen von einem Münchner Bauherrn erworben. Er erhielt zunächst eine Genehmigung für eine denkmalgerechte Sanierung des Anwesens. Bei einer Baukontrolle des Landratsamts stellte sich aber heraus, dass der Bauherr lediglich die von außen sichtbare Holzverschalung belassen, das Innere aber nahezu vollständig entkernt und neu errichtet hatte.

Das Landesamt für Denkmalpflege stellte daraufhin fest, dass das Gebäude die Denkmaleigenschaft verloren habe. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass das Gebäude vollständig zu beseitigen ist. Begründung: Der durchgeführte Umbau sei einem Neubau des Gebäudes gleichzusetzen, da nur noch die äußere Hülle mit dem denkmalgeschützten Anwesen identisch sei. Das eigenmächtige Vorgehen verletzte die Belange des Denkmalsschutzes und schließe eine nachträgliche Genehmigung des Umbaus aus. red/wi

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