Beruflich bedingter Umzug: Doppel-Miete bei Steuer absetzbar

München · Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für eine zweite Wohnung, die wegen des beruflich veranlassten Umzugs entstehen, in einer Übergangszeit als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden können.

München. Eine gute Nachricht für Arbeitnehmer, die berufsbedingt umziehen müssen kommt aus München. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für eine zweite Wohnung, die wegen des beruflich veranlassten Umzugs entstehen, in einer Übergangszeit als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden können (Az.: VI R 2/11).

In dem vom BFH entschiedenen Fall lebte ein Ehepaar mit Kind in der Stadt X. Wegen eines Arbeitsplatzwechsels des Ehemanns mieteten sie in der Stadt Y eine 165 Quadratmeter große Wohnung zum 1. Dezember 2007 an. Seit diesem Tag ging der Ehemann seiner neuen Beschäftigung von der Wohnung in Y aus nach. Die Ehefrau und das gemeinsame Kind zogen, wie von Anfang an geplant, im Februar 2008 in die neue Wohnung ein. Die Miete für die Wohnung in Y in den Monaten Januar und Februar 2008 machte der Ehemann in voller Höhe als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt erkannte - unter Hinweis auf eine doppelte Haushaltsführung - aber nur anteilige Kosten für 60 Quadratmeter Wohnfläche an.

Der BFH hat nun entschieden, dass die Mietkosten für die Wohnung in Y der Höhe nach unbegrenzt abziehbare Werbungskosten sein können. Begründung: Aufwendungen für einen beruflich veranlassten Umzug - um einen solchen handele es sich hier - gehörten zu den Werbungskosten. Auch doppelte Mietaufwendungen könnten durch den Umzug bedingt sein. Allerdings sei der unbegrenzte Werbungskostenabzug der doppelt geleisteten Mietzahlungen zeitlich auf die Umzugsphase beschränkt. Diese beginne mit der Kündigung der bisherigen Familienwohnung und ende mit dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Bis zum tatsächlichen Umzug seien die Miete der neuen und danach die der bisherigen Familienwohnung demnach als Werbungskosten abziehbar. red/wi

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