Sozialamt zahlt zu viel: Hartz IV Empfänger muss Geld erstatten

Halle · Ein Hartz-IV Empfänger hatte in dem bei Juris veröffentlichten Fall vom Amt doppelt so viel Geld für die Miete erhalten, wie er im Antrag angegeben hatte. Das Amt verlangte später die überzahlte Leistung zurück.

Halle. Das Landessozialgericht von Sachsen-Anhalt hat entschieden, das ein Hartz-IV Empfänger, der durch ein Versehen der Behörden zu viel Mietzuschuss erhalten hat, das Geld nicht behalten darf. Er müsse es vielmehr zurückzahlen, wenn er den Berechnungsfehler grob fahrlässig nicht erkannt habe (Az.:L 5 AS 160/09)
Ein Hartz-IV Empfänger hatte in dem bei Juris veröffentlichten Fall vom Amt doppelt so viel Geld für die Miete erhalten, wie er im Antrag angegeben hatte. Das Amt verlangte später die überzahlte Leistung zurück. Dagegen erhob der Hartz-IV Empfänger Klage.
Das Landessozialgericht in Halle hat seine Klage abgewiesen. Nach Auffassung der Richter hätte der Kläger bei Lesen des Bescheids erkennen müssen, dass ihm das Amt doppelt so viel Geld zahlte. Wenn er dies nicht getan habe, dann sei diese Unkenntnis grob fahrlässig gewesen. Daran ändere auch eine behauptete Rechenschwäche und die Einnahme von starken Schmerzmitteln nichts. Denn seinerzeit sei der Kläger in der Lage gewesen, per Internet einen Gebrauchtwagen zu kaufen und diesen alleine in Norddeutschland abzuholen. Das Urteil ist rechtskräftig. red/wi

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