Anwohner klagen gegen Fußball-Lärm in der 2. Bundesliga

Münster · Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster sind die Heimspiele des SC Paderborn keine unzulässige Lärmbeeinträchtigung für die Anwohner des Stadions.

Münster. Die Fußballfans der 2. Bundesliga können aufatmen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass von den Heimspielen des SC Paderborn keine unzulässige Lärmbeeinträchtigung für die Anwohner des Stadions ausgehe. Die Errichtung und der Betrieb der dortigen Arena sei mit den Nachbarrechten der Anwohner vereinbar. Die Klagen von drei Nachbarn gegen den Fußball-Lärm wurden abgewiesen (Az.: 2 A 2579/09; 2580/09 und 2581/09).

Die Nachbarn hatten sich laut Rechtsportal Juris gegen die Genehmigung des Fußballstadions gewehrt. Sie rügten, dass es bei Ligaspielen des SC Paderborn 07 zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen während der abendlichen Ruhezeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr komme. Das geschehe auch zur Nachtzeit nach 22 Uhr. Lautstarkes Zuschauerverhalten führe dann zu Überschreitungen des maßgeblichen Immissionsrichtwerts.

Das Oberverwaltungsgericht Münster ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Nach Auffassung der Richter sind Spiele während der Abendstunden wie das "Montagsspiel" der Zweiten Bundesliga als seltene Ereignisse im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung anzusehen. Für solche Ereignisse würden erhöhte Lärmrichtwerte gelten. red/wi

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