Richter wollen leisere Windräder

Saarlouis · Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat die Genehmigung für sieben Windräder auf der Wahlener Platte aufgehoben. Begründung: Ein Lärmgutachten mit Dauermessung habe ergeben, dass die Anlage nachts zu laut sei. Dennoch laufen die Windräder vorerst weiter.

Saarlouis. Mit einem Warnschuss in Richtung der Behörden und der Energieerzeuger endete in erster Instanz der Prozess gegen den Windpark auf der Wahlener Platte bei Losheim. Dessen sieben Windräder seien nachts zu laut, stellte das Verwaltungsgericht fest und kippte die vom Landesamt für Umweltschutz 2003/2004 erteilten Betriebsgenehmigungen. Dennoch werden die bis zu 150 Meter hohen Räder sich vorerst weiter drehen. Ein sofortiger Betriebsstopp wurde nicht verhängt.

Das Landesamt und die beiden Betreiber der Anlage können nun versuchen, in zweiter Instanz doch noch den richterlichen Segen für den Windpark zu bekommen. Oder aber sie kümmern sich darum, dass die seit Ende 2004 betriebenen Anlagen nachts leiser werden. Damit wäre dann wohl auch den aktuell erfolgreichen Klägern aus Rissenthal gedient.

Ihr Haus steht im Tal unterhalb der Wahlener Platte, zwischen dem Anwesen und den etwa 900 bis 1050 Metern entfernten Windrädern ist ein Wald. Der Windpark liegt auf der Höhe, in einem vom Landesentwicklungsplan Umwelt ausgewiesenen Vorranggebiet für Windenergie. Bei seiner Genehmigung gab es eine Lärmprognose, wonach zur Nachtzeit der zulässige Lärmwert von 40dB(A) punktgenau eingehalten werde. Die Kläger und andere widersprachen dieser Einschätzung, beschwerten sich über den nächtlichen Lärm beim Betrieb der Anlagen. Daraufhin wurde die Anlage zeitweise in der Nacht abgeschaltet und es wurden teilweise leisere Getriebe eingebaut. Als dann Lärmmessungen des Tüv die Einhaltung der Lärmwerte bestätigten, ging es auf der Höhe wieder rund um die Uhr weiter.

Die Kläger forderten einen sofortigen Stopp des Betriebes - ohne Erfolg. Die Richter wollten vor einer Entscheidung den Lärm der Anlage bei unterschiedlichen Wind- und Wetterbedingungen messen lassen. Das Messen dauerte drei Jahre. In dieser Zeit waren auch die Richter vor Ort und hörten sich die Anlage an. Ergebnis: Wenn man alle Geräusche berücksichtige, ergebe sich eine durchschnittliche nächtliche Lärmbelastung von 39,6 dB(A) - knapp unter dem Grenzwert. Aber da sei noch mehr, so die Richter, ein besonders störendes Wummern. Es sei ein "Flup … Flup … Flup …" im Sekundentakt und entstehe, wenn die Rotoren am Mast vorbeischwingen. Dies sei ein besonders lästiges Geräusch, ein ständiges Auf und Ab. Deshalb - so der Gutachter und die Richter - müsse sein Pegel besonders, mit einem Zuschlag berücksichtigt werden. Das ergebe dann einen nächtlichen Lärmpegel von 41,9 dB(A). Und der liege über dem Grenzwert.

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