BGH: Mietspiegel von Nachbarstadt kann Mieterhöhung stützen

Karlsruhe · Ein Vermieter kann seine Mieterhöhung auf den Mietspiegel der Nachbarstadt stützen, wenn es für die Stadt, in der sich die Mietwohnung befindet, keine entsprechende Aufstellung gibt.

Karlsruhe. Ein Vermieter kann seine Mieterhöhung auf den Mietspiegel der Nachbarstadt stützen, wenn es für die Stadt, in der sich die Mietwohnung befindet, keine entsprechende Aufstellung gibt. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem von Beck-Online veröffentlichten Urteil entschieden. Der BGH hat darin außerdem klargestellt, dass zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein einfacher Mietspiegel ausreichen kann. Dies gelte auch dann, wenn der einfache Mietspiegel nicht von der Gemeinde, sondern gemeinsam von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter erstellt worden sei (Az.: VIII ZR 99/09) .
Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung des Klägers im baden-württembergischen Backnang. Mit der Klage verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 76,69 Euro monatlich. Der Berechnung der Mieterhöhung hat der Vermieter den Mietspiegel der Nachbarstadt Schorndorf zu Grunde gelegt und dies damit begründet, dass es sich dabei um eine mit Backnang vergleichbare Gemeinde handele. Nach Auffassung der Richter hat der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen ordnungsgemäß begründet. Die Bezugnahme auf den Mietspiegel der Nachbarstadt Schorndorf sei ausreichend, weil für die Stadt Backnang kein Mietspiegel erstellt worden sei und weil beide Städte unter anderem im Hinblick auf das Mietniveau vergleichbar seien. red/wi

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