Neue Fenster müssen Mietern rechtzeitig angekündigt werden

München · Der Einbau neuer Iso-Fenster muss einem Mieter rechtzeitig angekündigt und nachvollziehbar begründet werden. Wenn nicht, dann kann es für den Vermieter Probleme geben.

München. Ein Mieter muss eine Maßnahme zur Energieeinsparung dulden, wenn der Vermieter ihm diese Modernisierung rechtzeitig angekündigt hat. Wie das Amtsgericht München in einem von Beck-Online veröffentlichten Fall entschieden hat, setzt eine wirksame Ankündigung voraus, dass der Vermieter dem Mieter auch die mit der Maßnahme wie dem Einbau neuer Fenster verbundene Energieeinsparung nachvollziehbar darlegt ( Az.: 424 C 19779/09).

Die Klägerin, eine Vermieterin, wollte bei der beklagten Mieterin sämtliche Fenster gegen neue Fenster mit Isolierverglasung austauschen. Sie schickte der Beklagten ein Schreiben, in dem sie die Maßnahme ankündigte. Die Mieterin weigerte sich, den Einbau der neuen Fenster zu dulden. Daraufhin klagte die Vermieterin. Sie vertrat die Auffassung, die Mieterin hätte den Einbau als der Energieeinsparung dienende Maßnahme zu dulden. Die Mieterin konterte, sie könne anhand des Schreibens nicht beurteilen, ob mit dem Einbau eine Energieeinsparung verbunden sei.

Das Gericht hat der Mieterin Recht gegeben und die Klage abgewiesen. Begründung: Die Klägerin habe gegen die Mieterin keinen Anspruch auf Duldung des Fenstereinbaus. Denn die Ankündigung der Modernisierung habe die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Erforderlich sei, dass der Vermieter den voraussichtlichen Umfang, den Beginn und die Dauer der Maßnahme mitteilt. Zudem müsse er die Verbesserung der Mietsache und die Energieeinsparung nachvollziehbar begründen. Das Ankündigungsschreiben erfülle diese Voraussetzungen nicht. Dort werde die Energieeinsparung lediglich behauptet. Die Klägerin hätte zum Beleg dieser Tatsache noch den bisherigen und den neuen Wärmedurchgangswert (U-Wert) mitteilen müssen. Dann hätte eine wirksame Ankündigung vorgelegen. red/wi

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