Die Tücken des Winterurlaubs Sturz auf dem glattem Boden einer Skihütte: Frau verklagt Hüttenwirt

Hamm · Erst auf die Skipiste und danach in eine Skihütte. Wintersport ist etwas Schönes. Aber Achtung: Wir mit nassen Schuhen in Hütten oder Häuser geht, der muss aufpassen. Dazu unser Rechts-Tipp.

 Ein Skifahrer bei Sonnenschein auf einer Piste. Symbolfoto.

Ein Skifahrer bei Sonnenschein auf einer Piste. Symbolfoto.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

Wer im Wintersport mit nassen Schuhen in Hütten oder Häusern unterwegs ist, muss aufpassen. Auf dem Holzboden vieler urigen Hütten oder Häuser kann es nämlich schnell glatt werden. Und dann muss man als Urlauber selbst auf sich aufpassen. Bei einem Sturz kann er oder sie nämlich nicht damit rechnen, dass ein Hauseigentümer für den entstandenen Schaden gerade stehen muss. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 9 U 45/12).

Im konkreten Fall geht es um eine Frau Anfang 50. Sie war mit ihrem Skischuhen auf dem nassen Boden einer Skihütte in Winterberg ausgerutscht und hatte sich dabei verletzt. Sie forderte deshalb vom Inhaber der Skihütte Schadensersatz. Ihre Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Begründung: Die Klägerin habe - so der Hinweis des Oberlandesgerichts Hamm - mit einem nassen und auch glatten Boden in der Skihütte rechnen und sich darauf einstellen müssen. Zu der Nässe und Glätte habe es ohne weiteres durch von anderen Personen in die Hütte hineingetragenen und dann auftauenden Schnee kommen können. Deswegen habe die Klägerin besonders vorsichtig gehen müssen - zumal die von ihr getragenen Skischuhe ihre Gehsicherheit möglicherweise noch eingeschränkt haben.

Die Richter weiter: Im Übrigen treffe die Klägerin auch ein Eigenverschulden an dem Unfall. Dieses lasse die Verantwortlichkeit des Hüttenbesitzers zurücktreten. Die Frau sei nämlich nicht sofort beim Betreten der Skihütte gestürzt, sondern habe die fragliche Bodenstelle vor ihrem Sturz bereits mehrfach betreten. Von daher habe sie die Rutschgefahr an dieser Stelle wahrnehmen und sich auf diese einstellen können. Sie hätte deshalb besser aufpassen müssen als geschehen.

Unsere Rechts-Tipps: Im Alltag stellen sich viele rechtliche Fragen. Die Gerichte haben sie oft bereits beantwortet. Wir suchen nach dem passenden Fall in unserem Archiv von Recht-Spezial und liefern so die Antworten auf aktuelle Fragen.

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