Vier Jahre Haft für Messerstecher vom Saarbrücker Max-Ophüls-Platz

Saarbrücken · Nach dem blutigen Streit zwischen zwei Flüchtlingen aus Afghanistan hat das Landgericht einen der Männer zu einer Haftstrafe verurteilt.


Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht einen 20 Jahre alten Mann zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt. Der Angeklagte hatte am Abend des 16. Juli vergangenen Jahres auf dem belebten Max-Ophüls-Platz in Saarbrücken einen 19-Jährigen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt.

Die beiden Männer stammen aus Afghanistan und kamen als minderjährige Flüchtlinge ins Saarland. Sie und andere Bekannte treffen sich nach eigener Aussage regelmäßig in der Saarbrücker Innenstadt. Bei einem dieser Treffen bekamen der Angeklagte und sein Bekannter Streit. In der Nähe der Saarbahnhaltestelle an der Johanniskirche gerieten sie am Tatabend zunächst mit üblen gegenseitigen Beschimpfungen und Beleidigungen aneinander. Landsleute gingen dazwischen und trennten die Streithähne, die offenbar kurz davor standen, handgreiflich zu werden. Die Männer gingen daraufhin getrennte Wege. Aber wenige Hundert Meter entfernt trafen sie sich wieder auf dem Max-Ophüls-Platz. Dort gab es erneut einen Wortwechsel zwischen den beiden jungen Männern, so die Richter. Dabei habe einer ihrer Begleiter den 19-Jährigen kurz festgehalten, wohl um eine Eskalation zu verhindern. In diesem Moment habe der Angeklagte ein Messer gezogen und es dem 19-Jährigen in den Bauch gestoßen. Die Klinge öffnete die Bauchdecke, durchstach den Magen und kam bis zur Leber. Lebensgefährlich verletzt ging der junge Mann zu Boden und hielt sich den offenen Bauch. Zum Glück war fast sofort ärztliche Hilfe zur Stelle. Wohl allein deshalb konnte der 19-Jährige anschließend per Notoperation in der Winterberg-Klinik gerettet werden.

Der Angeklagte hatte vor Gericht versucht, seine Tat als Notwehr darzustellen. Er sei vom Gegenüber tätlich angegriffen worden oder habe sich zumindest bedroht gefühlt. Aus Sicht der Richter waren dies aber reine Schutzbehauptungen, die durch die Verletzungen des Opfers und die Aussagen der Zeugen wiederlegt worden seien. Fazit der Richter: Der 21-Jährige hätte bei dem erneuten Treffen einfach den Max-Ophüls-Platz verlassen können. Das habe er aber nicht getan. Er habe zum Messer gegriffen und zugestochen. Das sei ein vorsätzlicher versuchter Totschlag nebst gefährlicher Körperverletzung gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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