Mann erschlagen und in die Saar geworfen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Saarbrücken · Nach dem gewaltsamen Tod eines 27-Jährigen aus dem Regionalverband mussten sich zwei seiner Bekannten vor Gericht verantworten. Sie sollen den Mann erschlagen und die Leiche in die Saar geworfen haben. Beide wurden zu mehrjähriger Haft verurteilt.

 Symbolfoto.

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Foto: Tim Brakemeier (dpa)



Das Landgericht Saarbrücken hat den 24 Jahre alten Tolgay P. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Laut Anklageschrift sollen P. und ein mitangeklagter Jugendlicher (16) im Juli 2015 in einer Wohnung in Saarbrücken einen Bekannten (27) totgeschlagen haben, um in den Besitz von dessen Auto zu kommen. Mit der Luxuslimousine sollten angeblich Schulden aus kriminellen Geschäften beglichen werden.

Die Angeklagten sollen ihr Opfer mit Fäusten, Füßen und unter Einsatz eines Teleskopschlagstocks so massiv verletzt haben, dass der Mann an den Folgen starb. Anschließend sollen sie die Leiche in Müllsäcke gesteckt und in die Saar geworfen haben. Am Tag darauf ging das Duo angeblich in eine Saarbrücker Diskothek und feierte. Nach dem Fund und der Identifikation der Leiche kamen die Ermittler dem angeklagten Duo per Zufall auf die Spur. Beamte des Dezernats für Raubstraftaten durchsuchten eine Wohnung in der Landeshauptstadt, wo sich die beiden Männer aufhielten. Dabei fanden die Polizisten den Rucksack und den Personalausweis des Getöteten.

Die beiden späteren Angeklagten wurden festgenommen und kamen in Untersuchungshaft. Im Januar 2016 begann der Strafprozess gegen die beiden Männer. Die schriftliche Anklageschrift warf ihnen gemeinschaftlichen Mord aus Habgier vor. Nach wenigen Minuten in öffentlicher Sitzung beantragte der Verteidiger des 16-Jährigen den Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz seines Mandanten. Das Landgericht folgte diesem Antrag, weil der Jugendliche wegen eines Alters besonders schutzwürdig sei. Damit wurde der Fall so behandelt, als säßen nur Jugendliche auf der Anklagebank. In solchen Prozessen muss die Öffentlichkeit grundsätzlich immer vor der Tür bleiben.

Der komplette Strafprozess von der Verlesung der Anklageschrift über die Beweisaufnahme bis hin zur Verkündung des Urteils lief daraufhin hinter verschlossenen Türen. Auf Anfrage unserer Zeitung wurde deshalb lediglich das Ergebnis der Verhandlung mitgeteilt. Demnach wurde Tolgay P. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein 16-jähriger Mitangeklagter wurde dagegen lediglich wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. In seinem Fall gingen die Strafrichter offenbar nicht von Habgier als Tatmotiv aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Verteidiger haben gegenüber unserer Zeitung angekündigt, dass sie Revision zum Bundesgerichtshof einlegen werden.

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