Ehemann misshandelt seine Frau: Richter müssen ihn freisprechen

Saarbrücken · Ein Mann schlägt brutal seine Ehefrau. Eine Nachbarin sieht das und ruft die Polizei. Es stellt sich heraus, dass der Mann psychisch krank ist. Er geht in Therapie. Seine Frau trennt sich von ihm. Vor Gericht hat sie ihm nun verziehen.

 SymbolbildLocation:Karlsruhe

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Foto: dpa/Uli Deck

Das Landgericht Saarbrücken hat einen Angeklagten freigesprochen, der seine Ehefrau misshandelt hat. Nach Feststellung einer Gerichtsgutachterin und der Richter leidet der 49 Jahre alte Mann unter Schizophrenie und war zur Tatzeit wegen eines akuten Schubes der Krankheit nicht für sein Tun verantwortlich. Zwischenzeitlich gehe er in Therapie und nehme regelmäßig seine Medikamente. Der 49-Jährige sei deshalb nicht mehr als gefährlich einzustufen. Aus diesem Grund könne auch keine Unterbringung des Mannes in der geschlossenen forensischen Psychiatrie für gefährliche Straftäter angeordnet werden. Diese Maßnahme sei nicht mehr gerechtfertigt, nachdem das Leben des Mannes nun in geordneten Bahnen verlaufe.

Das war nicht immer so. Etwa seit dem Jahr 1995 hatte der Familienvater Stimmungsschwankungen, war mal antriebslos, dann wieder übermäßig reizbar. Vielleicht liegt das ja in der Familie, dachten er und seine Angehörigen wohl lange Zeit. Denn schon seine Mutter soll früher ohne Grund richtig wütend geworden und dann sogar manchmal auf der Straße herumgelaufen sein. Der Mann ging jedenfalls in Therapie und bekam Medikamente verschrieben. Aber wenn es besonders schlimm wurde, ließ er die Tabletten weg. Stattdessen begann er Alkohol zu trinken. Aber dann wurde er richtig wütend. So war es wohl im Jahr 2008, als er seine Ehefrau ins Gesicht schlug und verletzte.

Und so war es auch im April 2014, als er wütend und mit etwa zwei Promille Alkohol im Blut auf seine Ehefrau losging. Aber dieses Mal war etwas anders. Es war nicht nur eine Sache innerhalb der Familie, die mit den unerklärlichen Aggressionen des Mannes zu leben gelernt hatte. Denn dieses Mal war eine Nachbarin der Familie in ihrem Garten, um Wäsche aufzuhängen, als es losging.

Selbst mehr als ein Jahr nach dem Vorfall war die Nachbarin immer noch sichtlich geschockt von dem, was sie im Wintergarten des Nachbarhauses sehen musste. Sie berichtete als Zeugin vor Gericht, wie der 49-Jährige seine Frau mit Faustschlägen brutal verprügelt habe. Als sie auf dem Boden lag, habe er sie angespuckt. Und er habe ihren Kopf genommen und so gegen die Scheibe des Wintergartens geschlagen, dass diese kaputt ging. Das alles ging offenbar ganz schnell und die Nachbarin hatte Angst, dass der Mann auch ihr etwas tun könnte. Aber sie blieb und nahm Kontakt zu der verletzten Frau auf, die mit einer blutenden Wunde am Kopf im Wintergarten saß. Auf deren Wunsch hin rief die Nachbarin den Rettungswagen und die Polizei.

Die Beamten veranlassten sofort das Nötige. Ergebnis: Der 49-Jährige musste das Anwesen der Familie verlassen und bekam ein befristetes Hausverbot. Die Frau trennte sich von ihm. Er kam bei Freunden unter, ging zum Arzt und in eine Klinik, wo seine Erkrankung diagnostiziert wurde. Sie ist zwar nicht heilbar, lässt sich aber mit Medikamenten im Zaum halten, so die Gutachterin. Seit fast eineinhalb Jahren scheint dies zu funktionieren. Der Familienvater gab vor Gericht die Angriffe auf seine Frau zu und erklärte, wie es seiner Erinnerung nach dazu gekommen war. Die Frau hat ihm die Tätlichkeiten verziehen. Sie und die Familie des Mannes hoffen in dessen Interesse darauf, dass er seine Krankheit im Griff behält. Das kann klappen, wenn er - auch ohne den Druck eines anstehenden Strafprozesses - seine Therapie fortsetzt, seine Medikamente nimmt und keinen Alkohol trinkt.

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