Ex-Rotlichtgröße Hugo Lacour zu Bewährungsstrafe verurteilt

Saarbrücken · Das Landgericht hat den früheren Rotlichtkönig Hugo Lacour (71) wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Ein weiteres Verfahren wegen eines versuchten Raubüberfalls wurde zuvor eingestellt. Das sorgte für Kritik.

Mit einem Schlagabtausch zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft wurde vor dem Landgericht die letzte Runde im Prozess gegen den früheren Saarbrücker Rotlichtkönig Hugo Lacour (71) eingeläutet. Es ging um die Frage, ob der schwer krebskranke Lacour dafür bestraft werden kann, dass er im März 2013 in den Niederlanden mit rund 6,5 Kilogramm Marihuana im Kofferraum eines Audi erwischt worden war.

Der Oberstaatsanwalt wertete dies als Beihilfe zum Drogenhandel und forderte eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung. Der Verteidiger beantragte Freispruch. Aus seiner Sicht kann der französische Staatsbürger Lacour nicht für den reinen Transport von Drogen innerhalb der Niederlande bestraft werden. Und mehr als der Transport sei nicht nachweisbar. Ein Fall von Drogenhandel sei das nicht. Trotzdem solle im Fall Lacour offenbar "auf Teufel komm raus eine hohe Strafe rauskommen", so der Anwalt weiter. Weil mit dieser Strafe vertuscht werden solle, dass Lacour in einer anderen Sache wegen Verdachts des versuchten Raubes zu Unrecht für drei Monate in Untersuchungshaft gesessen habe.

Hintergrund dieses Raub-Verfahrens laut Anklage: Im Oktober 2012 und im Mai 2013 gab es zwei bislang nicht aufgeklärte Überfälle auf vermögende, ältere Ehepaare. Beide wurden in ihren Häusern überrascht, gefesselt, schwer misshandelt und zur Preisgabe von Geld und Wertgegenständen gezwungen. In einem Fall wurde zudem damit gedroht, dem gefesselten Enkelkind eines der Paare ein Ohr oder einen Finger abzuschneiden. In beiden Fällen soll Lacour Monate zuvor Kontakt zu den später Betroffenen gesucht haben. Aus Sicht der Ermittler kam deshalb der wegen Gewaltdelikten und Mordes vorbestrafte Lacour als möglicher Beteiligter, Tippgeber oder Kundschafter in Frage. Sie stellten ihm eine Falle. Motto: Ende März 2015 kommt ein Mann mit mehr als 100 000 Euro Bargeld in ein Ferienhaus im Nordsaarland. Ergebnis: An jenem Tag warteten Lacour und ein Bekannter vor Ort. Sie hatten Handschuhe an, der Bekannte war mit einer Pistole bewaffnet, Lacour mit einer Taschenlampe nebst integriertem Elektroschocker. Ein Spezialkommando der Polizei nahm beide fest. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchten Raubes.

Aber dann kam ein neues Urteil vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe wonach bei einer Tatprovokation durch verdeckte Ermittler eine deutliche Strafmilderung oder sogar eine Einstellung geboten ist. Daraufhin wurde Lacour aus der Untersuchungshaft entlassen und die Staatsanwaltschaft beantragte die Einstellung des Raub-Verfahrens gegen den 71-Jährigen. Begründung: Die im Fall des versuchten Raubes nun noch mögliche geringe Strafe falle neben der Strafe für den Drogenhandel nicht mehr ins Gewicht. Das Landgericht stimmte dieser Einstellung nun zu. Es verurteilte Lacour wegen Beihilfe zum Drogenhandel in einem minderschweren Fall zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung.

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