Mietspiegel für Sozialleistungen im Saarland auf dem Prüfstand

Saarbrücken/ Neunkirchen · Für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger werden Miet- und Heizungskosten nur anerkannt, wenn sie angemessen sind. Im Saarland haben mehrere Landkreise dazu Mietspiegel von einer Nürnberger Unternehmensberatung erstellen lassen. Zwei Leistungsempfänger haben nach der Kürzung ihrer Bezüge dagegen geklagt. Nun begann der Prozess vor dem Sozialgericht.

Gegenwärtig prüft das Sozialgericht für das Saarland Mietspiegel zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft für Harz-IV-Empfänger. Im März begann die Verhandlung über zwei Fälle aus dem Landkreis Neunkirchen, ab April kommt Saarbrücken auf den Prüfstand.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung fordert ein "schlüssiges Konzept" für einen "grundsicherungsrelevanten Mietspiegel". Entspricht der von einer Nürnberger Unternehmungsberatung erstellte Mietspiegel für mehrere Landkreise dieser Vorgabe? Der Richter am Sozialgericht ist bestens vorbereitet und stellt viele kritische Fragen. Kann zum Beispiel durch Bildung von Regionen Einfluss auf die Angemessenheit der Miete genommen werden. Im Falle Neunkirchen bildet die Gemeinde Spiesen-Elversberg eine eigene Region. Hätte man sie aber der Kreisstadt zugeschlagen, hätte sich dort die anzuerkennende Miete für alle erhöht. Warum die Gemeinde Eppelborn, die eher in Richtung der Stadt Lebach im Nachbarkreis orientiert ist, keine eigene Region bildet möchte das Gericht näher erläutert haben.

Die Daten wurden im vergangenen Jahr erhoben. Inzwischen gab es durch den stetig wachsenden Flüchtlingsstrom einen Run auf preisgünstige Wohnungen, stellt der Anwalt eines Klägers fest. Aber die Daten wurden bisher nicht fortgeschrieben. Es genügt nicht, dass es billige Wohnungen gibt, sie müssen auch verfügbar sein.

Vor der jetzigen Regelung gab es im Saarland eine Handlungsanweisung. Danach wären für einen Drei-Personenhaushalt in Neunkirchen 397 Euro angemessen. Das Bundessozialgericht hat diesen Betrag auf 496 Euro erhöht. Und nach dem neuen Mietspiegel sind es nur 444 Euro. Das ist für einen Sozialleistungsempfänger viel Geld. Dazu kommt - so der Richter am Sozialgericht - die Neunkircher Landrätin habe öffentlich erklärt, dass von der Erhöhung nur profitiert habe, wer sich beschwerte. Wer ruhig blieb, ging leer aus.

Zum Thema gehört auch, welche Heizkosten die Jobcenter anerkennen müssen. Da scheint in der Vergangenheit vieles über einen Kamm geschoren worden zu sein. Aber es müssen jetzt viel mehr Parameter berücksichtigt werden - zum Beispiel Zustand der Fenster, Einfach- oder Isolierverglasung, Eckhaus oder Reihenhaus, Wohnungen darüber und darunter, milder oder strenger Winter, persönliche Verhältnisse und so weiter. Solange die Behörde hier nicht genau ermittelt habe, dürfe sie angefallene Heizkosten nicht kürzen, so der Richter. Und weiter: das sei "Sisyphusarbeit für die Sachbearbeiter". Hinzu kommt auch, dass in einfach ausgestatteten Wohnungen die Heizungen oft veraltet sind und höhere Kosten verursachten.

Der Richter möchte zudem vom Landkreis wissen, ob die erhobenen Daten für Stichproben des Gerichts zur Verfügung stehen. Ein Teil davon stammt von Mieterbefragungen, ein anderer Teil aus bei der Behörde vorhandenen Leistungsakten. Zehn Prozent des Wohnungsbestandes sollten in die Bewertung einfließen - aber nach welchem System wurden hier die Kugeln aus der Lostrommel gezogen? Fragen über Fragen. Und Leistungsempfänger auf Wohnungen mit weniger als 30 Quadratmetern zu verweisen sei kritisch.

Der Prozess wird fortgesetzt, wenn der Landkreis dazu Stellung genommen hat. Es wurde eine Frist von einem Monat für die Abgabe der Stellungnahme vorgegeben. jht

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