Mann vergewaltigt und demütigt seine Freundin – Fünf Jahre Haft

Saarbrücken · Die junge Frau freute sich auf ein schönes Wochenende mit ihrem Freund. Aber sie wurde von ihm geschlagen, vergewaltigt und erniedrigt. Und ein Bekannter des Freundes machte mit. Jetzt standen beide Männer vor Gericht.

Wegen schwerer Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung hat das Landgericht einen 28-jährigen Mann zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte gemeinsam mit seiner Freundin (18) in der Wohnung eines Bekannten im Saarland übernachtet. Dort kam es zunächst zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten. Aber dann wollte der Freund mehr von der zierlichen Frau und setzte seine sexuellen Fantasien mit Gewalt durch. Sein Bekannter (46) machte teilweise mit. Der Wohnungsinhaber wurde deshalb von den Richtern zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Beide Angeklagten standen zur Tatzeit unter Alkohol- sowie Medikamenteneinfluss und hatten sich auf Erinnerungslücken berufen

Die junge Frau hatte ihren späteren Freund in München kennen gelernt. Sie ging noch zur Schule, arbeitete an ihrem Abschluss. Er hatte diverse Schulen, Jugendhilfemaßnahmen, Berufsausbildungen und Jobs bereits hinter sich. Beide wurden ein Paar. Dazu die Anwältin der jungen Frau aus Bayern: "Es ist immer das Gleiche in solchen Fällen." Da sei eine junge Frau, die sich selbst und ihre Sexualität erkundet. Und dann sei da ein älterer Mann, der es zu nichts im Leben gebracht hat. Ein Mann, der die Frau mit Gespräch und Tun einlullt und ihr Liebe vorspielt. Tatsächlich gehe es aber doch nur darum, die eigenen Wünsche und Fantasien zu Sex, Gewalt und Macht an jemandem auszuleben, der sich nicht wehren kann.

So war es dann auch Ende März 2012. Die Schülerin kam mit dem Zug aus Bayern und freute sich auf die Zeit im Saarland. Ihr Freund holte sie am Bahnhof ab, beide tranken Alkohol und fuhren zur Wohnung des Bekannten in Völklingen. Dort ging die Party weiter. Ein Nachbar kam zufällig dazu. Er berichtete später von der sexuell aufgeheizten Stimmung rund um das angetrunkene und sehr freizügig wirkende Mädchen. Als er wieder ging, habe er deshalb noch zu den Männern gesagt: "Macht nur keinen Mist. Das kann Probleme geben. Das Mädchen ist noch minderjährig." Aber der Wohnungsinhaber habe geantwortet: Die junge Frau sei schon 18 Jahre alt. Er habe den Ausweis gesehen. Und der Freund des Mädchens habe gemeint: Er werde heute Nacht noch heftigen Sex haben. Richtig wilden Sex. Der Nachbar weiter: Tags darauf habe er den jungen Mann wieder getroffen. Und der habe stolz berichtet, dass er analen Sex mit seiner Freundin gehabt habe. Die Frau könne kaum noch gehen.

Die Betroffene berichtete dazu, dass ihr Freund an jenem Abend immer drängender Analsex von ihr gefordert habe. Aber das habe sie nicht gewollt. Sie habe "nein" gesagt. Dann sei er massiv geworden. "Er war ganz anders. So habe ich ihn noch nie erlebt. Er hat den Verstand verloren." Sie habe sich gewehrt und geschrien. Dann sei sie festgehalten, geknebelt, gefesselt und vom Freund anal vergewaltigt worden. Den Wohnungsinhaber habe sie oral befriedigen müssen. Anschließend habe sie ins Bad kriechen müssen und aus der Toilette trinken sollen. Irgendwann, nach einer gefühlten Ewigkeit, war die Sache vorbei. Die Männer schliefen und die 18-Jährige blieb über Nacht in der Wohnung, weil sie nicht wusste, wohin sie gehen solle.

Tags darauf brachte ihr Freund sie an den Bahnhof zum Zug nach Bayern. Der Mann schien alles unter Kontrolle zu haben. Das zeigen Handynachrichten, die später zwischen der jungen Frau und ihm hin und her gingen. Darin beschreibt sie die Vergewaltigung und fragt "warum". Er weist den Vorwurf zurück und meint sinngemäß "wer soll das glauben." Sie habe keine Zeugen, keine Verletzungen. Und er habe Bilder auf dem Handy von all dem, was sie freiwillig getan habe. Sein Fazit: Vor Gericht gilt "im Zweifel für den Angeklagten" und "wer verliert, der bezahlt die Kosten".

Aber die junge Frau ließ sich nicht einschüchtern. Denn sie hatte zu diesem Zeitpunkt bereits Hilfe bekommen. Und das war (auch) Zufall: Die 18-Jährige hatte einen Zug nach Hause genommen, für den sie keine Fahrkarte hatte. Also wurde das Mädchen in Neustadt aus dem Zug geworfen. Sie wusste nicht, wo sie war und wollte heim. Deshalb fragte sie einen Bundespolizisten, der gerade eine Zigarettenpause machte. Und der erfahrene Beamte wurde stutzig: "Ich sehe oft junge Leute, die durch den Wind sind", meinte er vor Gericht. Aber in über 30 Dienstjahren habe er noch niemanden gesehen, der so fertig wirkte, wie diese junge Frau. Zudem habe sie eine Schwellung am Auge gehabt. Also habe er gefragt: "Was ist los? Hat Dich jemand geschlagen?" Darauf sei das Mädchen regelrecht zusammengebrochen und habe gesagt: "Ich bin vergewaltigt worden". Mehr war nicht nötig. Denn: "Ich war fest davon überzeugt, dass der jungen Frau etwas ganz Schlimmes passiert ist". Der Polizist fragte deshalb nicht großartig nach. Er brachte die junge Frau in Sicherheit, informierte ihre Familie und die auf Sexualdelikte spezialisierte Landespolizei. Damit waren die Experten am Zug. Sie glaubten alle der jungen Frau. Und nun sitzt deren Ex-Freund in Haft und muss ihr Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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