Polizei fängt Hund ein und fordert 400 Euro von der Tierhalterin

Saarlouis · Pech für eine Saarländerin: Ihr Hund büxte aus, lief über eine Bundesstraße und musste von der Polizei eingefangen werden. Die fordert nun rund 400 Euro für den Einsatz von der Tierhalterin. Die Frau wehrt sich vor Gericht.

Diesen Sonntag im Januar werden Labrador-Mischling Sammy (Name geändert) und seine Halterin nicht vergessen. Der Hund konnte an jenem Tag im Jahr 2012 seine Freiheit so richtig auskosten und ohne Leine mehrere Stunden auf eigene Faust über Land unterwegs sein. Dann kam die Polizei und bereitete dem Ausflug ein Ende.

Womit die Halterin von Sammy ins Spiel kommt, die für den Einsatz der vier Beamten insgesamt 396,95 Euro bezahlen soll. Diesen Betrag hat ihr das Landespolizeipräsidium für exakt 414 Minuten Polizeiarbeit in Rechnung gestellt. Das entspricht rund 96 Cent pro Minute und pro Polizist. Die Hundehalterin meint, dass ein solcher Betrag für das Einfangen eines ausgebüxten Hundes übertrieben sei. Sie hält 100 bis 150 Euro für angemessen. Nun muss das Verwaltungsgericht in Saarlouis entscheiden.

Dort wurde diese Woche mündlich über den Fall verhandelt. Schnell war dabei klar, dass eine besorgte Anwohnerin die Polizei gerufen hatte, als sie Sammy auf Tour entdeckte. Zwei Beamten des örtlichen Reviers machten sich auf den Weg. Aber sie konnten den Hund nicht einfangen. Also forderten sie Verstärkung von der Hundestaffel der Polizei an. Den Hundeexperten gelang es den Labrador-Mix festzusetzen.

Wenige Wochen später bekam die Hundehalterin die Rechnung der Polizei. Die stufte das Ganze als eine "Ersatzvornahme" ein. Das bedeutet, dass der Staat etwas tun musste, das eigentlich die Hundehalterin hätte tun müssen. Dafür dürfe ein Betrag zwischen 15 und etwas mehr als 1000 Euro gefordert werden, so der Richter. Die konkrete Höhe hänge ab vom Aufwand der öffentlichen Hand, der Bedeutung der Angelegenheit und dem Nutzen der Maßnahme für den Betroffenen. Das Gericht weiter: Der Aufwand sei im konkreten Fall nach der Einsatzzeit berechnet worden - das sei wohl nicht zu beanstanden.

Aber wird der so errechnete Betrag von fast 400 Euro der Sache auch gerecht? Ja, lautete die Antwort der Polizei. Der Hund sei über Straßen gelaufen, unter anderem über eine Bundesstraße, wo mit hoher Geschwindigkeit gefahren wird. Dort hätten die Beamten wegen der akuten Unfallgefahr den Verkehr verlangsamen und die Autofahrer warnen müssen. Deshalb sei auch das Einfangen notwendig gewesen. Schließlich sei der Hund nicht im Wald herumgelaufen sondern im öffentlichen Verkehrsraum.

Die so entstandenen Kosten des Außeneinsatzes seien auch mit Blick auf den daraus entstandenen Nutzen für die Tierhalterin angemessen, argumentiert die Polizei weiter. Schließlich habe das Risiko bestanden, dass der Hund bei einem Unfall massive Schadensersatzansprüche der Verletzten auslöst oder auch selbst verletzt oder getötet wird. Das finanzielle Risiko hätte dann die Tierhalterin tragen müssen. Und nicht nur das. So ein Tier habe nicht nur einen finanziellen Wert. Für seine Besitzer habe es zudem einen hohen ideellen und emotionalen Wert. Mit Blick auf all diese Faktoren sei die Rechnung im konkreten Fall fair und angemessen, so die Polizei.

Die betroffene Hundehalterin konnte dazu nichts mehr sagen - sie und ihre Anwälte hatten sich vorab entschuldigt und das Urteil in die Hände des Gerichts gelegt. Das wird seine Entscheidung demnächst verkünden. Und alles spricht dafür, dass die Hundehalterin am Ende die Rechnung der Polizei wird bezahlen müssen.

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