Räuber verwechselt Versicherung mit einer Bank - Drei Jahre Haft

Saarbrücken · In rekordverdächtigem Tempo hat ein Drogenabhängiger zwei Raubüberfälle verübt. Dabei erbeutete er 30 Euro. Das Landgericht verurteilte ihn deshalb zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis nebst einer Drogentherapie.

Wenn es schief läuft im Leben, dann gleich richtig. So war es auch bei einem jungen Mann aus dem Saarland im Herbst vergangenen Jahres. Damals war das Leben des 25-Jährigen völlig aus dem Tritt geraten. Seit Jahren konsumierte er Haschisch und die vermeintliche Soft-Droge hatte ihn nun richtig im Griff. Aber das Geld zur Beschaffung des dringend ersehnten Rauschmittels war alle. Also beschloss der eher zurückhaltende und unauffällige Mann, eine Bank auszurauben. Eine silberne Pistole des Kalibers neun Millimeter hatte er zur Hand. Die Waffe war aber nicht geladen - gut so, denn eigentlich wollte der eher gutmütige Räuber offenbar keinem seiner Opfer weh tun.

Mit der Waffe in der Hand betrat er jedenfalls gegen 9.50 Uhr am Morgen des 9. September die Büros einer guten Adresse in der Landeshauptstadt. Dort hielt er einer Angestellten die imposante Schusswaffe vor den Körper und forderte Bargeld. Aber die Frau konnte ihm kein Geld geben. Der Mann war nämlich in eine Versicherungsagentur gegangen und nicht in eine Bank. Als er diesen Fehler nach einem Rundgang durch die Büros bemerkte, forderte er von der Frau deren Bargeld. Sie hatte aber nur rund fünf Euro im Geldbeutel und brach in Tränen aus. Das war dem Räuber zu viel, er brach diese Tat ab und flüchtete ohne Geld.

Etwa eine Viertel Stunde später - gegen 10.15 Uhr - betrat er schließlich eine richtige Bank. Auch dort hielt er den Angestellten die ungeladene Pistole vor und forderte Bargeld aus dem Tresor. Aber die Mitarbeiter der Bank machten ihm klar, dass keiner von ihnen den Tresor öffnen könne. Daraufhin forderte der bewaffnete Mann das Geld von den Leuten vor Ort. Es kamen etwa 30 Euro in Scheinen und diverse Münzen zusammen. Damit flüchtete der Drogenabhängige. Aber er kam nicht weit. Die Polizei nahm ihn fest und er musste in Untersuchungshaft.
Vor Gericht legte der Mann jetzt ein Geständnis ab. Danach und nach Feststellung des Gerichts waren der Absturz des Angeklagten und sein Tun im September 2013 maßgeblich durch seine Sucht nach dem vermeintlich harmlosen Haschisch bestimmt. Deshalb soll der Angeklagte nun auch so schnell wie möglich in eine Drogentherapie. Und wenn die nach etwa zwei Jahren erfolgreich verlaufen sollte, dann kann der Mann auf seine vorzeitige Freiheit hoffen. Nach einer gelungenen Therapie kann nämlich falls der Rest einer bis dahin noch nicht verbüßten Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Dann hätte der ganz schlechte Tag im September 2013 rückblickend eine ganz andere Bedeutung für den Angeklagten. Es wäre für ihn der Wendepunkt zu einem drogen- und straffreien Leben. Manchmal klappt das ja.

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