Drogenabhängiger überfällt Kneipe und wird von einem seiner Opfer überwältigt

Saarbrücken/Völklingen · Wegen versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht einen Saarländer zu vier Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte maskiert und mit einem Schreckschussrevolver bewaffnet nach Mitternacht eine Kneipe überfallen. Aber er hatte seine Opfer unterschätzt.

Pech für einen drogenabhängigen Gelegenheitsarbeiter aus dem Saarland. Der 41-Jährige wollte vor rund vier Monaten mit einem Schreckschussrevolver nachts eine kleine Kneipe in Völklingen überfallen. Aber einer der Mitarbeiter des Lokals hatte offenbar keine Angst, schlug den Angreifer in die Flucht, verfolgte und überwältigte ihn. Der Angeklagte kam in Untersuchungshaft und wurde jetzt wegen des Überfalls zu vier Jahren und sieben Monaten Gefängnis sowie Unterbringung in einer Suchttherapie verurteilt.

Der bereits mehrfach vorbestrafte Saarländer hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Er stammt aus einer Familie voller Gewalt, in der insbesondere die Mutter regelmäßig die Kinder geschlagen haben soll. Das blieb nicht ohne Folgen. Etwa seit dem 16. Lebensjahr nimmt der eher unscheinbar, schmächtig und schüchtern wirkende Angeklagte Drogen. Er wurde mehrfach zu Haftstrafen verurteilt. Zuletzt wohnte er offenbar bei einer Bekannten in Homburg. Von dort aus fuhr er nach eigener Aussage nach St. Ingbert, um seinen alten Schreckschussrevolver zu Geld zu machen, das er für Drogen ausgeben wollte. Aber aus dem Waffengeschäft wurde nichts.

Also wollte der Angeklagte zurück nach Homburg. Aber er landete im falschen Zug, verlor komplett die Richtung, landete schließlich gegen Mitternacht und ohne Geld in Völklingen. Dort brannte in einer kleinen Kneipe noch Licht. Der 41-Jährige zog sich die Maske über, nahm den mit Gaspatronen geladenen Revolver in die Hand und ging in das fast leere Lokal. Lediglich zwei Frauen waren zu sehen. Ihnen hielt er die Waffe vor und sagte "Geld her. Überfall. Geld her." Die Frauen fingen sofort an, hysterisch zu schreien, so der Angeklagte weiter. Und plötzlich sei aus einem Nebenraum der Theker der Kneipe gekommen. Der habe sofort einen Rucksack zu ihm geworfen und gerufen: "Willst Du Geld? Hier hast Du Geld." Daraufhin machte sich der Angeklagte mit dem Rucksack - der kein Geld enthielt - aus dem Staub.

Der Angestellte der Kneipe lief sofort hinterher, holte den 41-Jährigen schnell ein. Es gelang ihm anschließend den nächtlichen Räuber dingfest zu machen. Daran konnten auch zwei Schüsse mit Reizgas nichts ändern, die der Angeklagte auf den Mann abfeuerte. Am Ende lag der unglückliche Räuber demaskiert, entwaffnet und mit ausgerenkter Schulter auf dem Boden. Er wurde von dem Kneipenmitarbeiter und zwei herbei geeilten Nachbarn auf der Gehweg fixiert, bis die Polizei kam. Der Angeklagte musste anschließend erst ins Krankenhaus und dann in Untersuchungshaft. Vor Gericht entschuldigte er sich jetzt bei seinen weiblichen Opfern. Das Ganze tue ihm leid, aber er könne es leider nicht ungeschehen machen. Auch bei seinem männlichen Opfer entschuldigte sich der 41-Jährige. Aber gleichzeitig betonte er: "Sie sind für mich ein Held. Wirklich." Es sei ungeheuer mutig gewesen sich gegen einen Räuber mit Schusswaffe so zu wehren. Das sei mutig, zugleich aber auch völlig verrückt gewesen. Bei einer echten Waffe hätte der Angestellte der Kneipe schließlich auch am Ende tot sein können. Das Urteil ist rechtskräftig. wi

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