Hundehalter verfolgt und eingesperrt - Er hatte seinen Terrier nicht an der Leine

Saarbrücken/Saarlouis · Nachdem er beim Abendspaziergang seinen Hund nicht angeleint hatte und keine Strafe zahlen wollte, wurde ein Saarbrücker von der Polizei verfolgt, gewaltsam festgesetzt und eingesperrt. Das Einsperren in eine Zelle war zu viel, urteilte das Verwaltungsgericht.

Saarbrücken/Saarlouis. Der Saarbrücker Peter G. (Name geändert) ist kein junger Mann mehr. Dass der Unternehmer in den besten Jahren nach der Transplantation eines lebenswichtigen Organs schwer behindert ist, sieht man ihm aber nicht an. Denn Peter G. hält sich fit. Dazu gehört auch der Abendspaziergang mit seinen beiden kleinen weißen Terriern in den Parkanlagen an der Saar. Die Hunde gehören zu diesen pfiffigen Gesellen, die ihren eigenen Kopf haben und sich zur Not auch zu wehren wissen. Ähnlich wie Peter G. am Abend des 1. September 2010.

Was damals geschah, musste jetzt ausgiebig vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis diskutiert werden. Und nach Feststellung des Richters sowie nach Aussage des Anwalts dürfte heute klar sein: Wie so oft fing alles harmlos an. G. war gegen 19.45 Uhr am Staden unterwegs. Neben und mit ihm gingen seine beiden Hunde - der jüngere, quirlige an der Leine; der ältere, eher langsame ohne Leine. Ein schönes, idyllisches Bild - könnte man meinen. Von wegen. "Das geht so nicht." So oder so ähnlich schallte es G. entgegen. Zwei uniformierte Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatten ihn entdeckt und sprachen ihn darauf an, dass sein Hund nicht angeleint sei. Das verstoße gegen die Polizeiverordnung der Landeshauptstadt. G. sah das ein. Und als verständiger Hundehalter nahm er auch den älteren Terrier an die Leine. "Das hätte es gewesen sein können", meinte rückblickend sein Anwalt.

Aber nein. Die Ordnungspolizisten waren nicht zufrieden. Sie forderten von G. ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Der Unternehmer weigerte sich zu zahlen. Als die Stadtmitarbeiter daraufhin seine Personalien haben wollten, weigerte er sich erneut. Offenbar fühlte G. sich so, als sei er unter die Wegelagerer gefallen. Und was macht jemand, der sich so fühlt? Genau: "Hilfe. Hilfe. Ich werde bedroht, die wollen mir mein Geld abnehmen." Das rief G. lauthals, während er flüchtete - zum nahe gelegenen Landeskriminalamt. Dort klingelte er, wurde eingelassen und erzählte, seine beiden Verfolger vom Ordnungsamt wollten ihn ausrauben. Aber leider hatten die Kriminalisten keine Zeit, sich um diesen Fall zu kümmern oder zumindest die Personalien von G. aufzunehmen. Sie hatten gerade einen Mord. G. wollte nicht warten. Er flüchtete mit seinen beiden Hunden weiter - in ein Fitness-Studio.

Dort wurde es schließlich ernst. Die städtische Ordnungspolizei bekam Unterstützung von zwei Streifenwagen der Landespolizei. Und im Saunabereich des Fitness-Studios konnten die Beamten den halb bekleideten G. stellen. Der weigerte sich erneut, seine Personalien zu nennen. Auch Durchsuchen ließ sich der nur mit einer Hose bekleidete Mann nicht. Daraufhin wurde er von den Polizisten an den Armen gepackt und zu Boden gedrückt. Seine Hände wurden mit Handschellen auf den Rücken gefesselt. Dabei erlitt G., der sich wehrte, eine blutende Wunde am linken Ohr. Mit dem Streifenwagen ging es anschließend zur Polizeiwache. Dort fanden die Beamten gegen 20.40 Uhr bei der Durchsuchung in einer Seitentasche seiner Hose den Personalausweis nebst Bescheinigung der Organtransplantation.

Das, so der Anwalt und der Richter am Verwaltungsgericht übereinstimmend im Rückblick, hätte es jetzt aber wirklich gewesen sein müssen. Aber G. wurde nicht etwa freigelassen, sondern in Gewahrsam genommen. Unter dem Verdacht des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der falschen Verdächtigung und der Beleidigung kam er - laut seinem Anwalt "bis auf die Unterhose nackt" - in eine Zelle. Dort musste G. aber nur rund 15 Minuten bleiben. Auf Anordnung des zuständigen Bereitschaftsrichters, den die Polizei per Telefon informiert hatte, musste der Hundehalter sofort freigelassen werden. Die Ermittlungen gegen ihn wurden später eingestellt - ebenso wie die Ermittlungen gegen die Polizeibeamten wegen möglicher Körperverletzung bei der Aktion in der Sauna. Rund zehn Monate später landete der Fall vor dem Verwaltungsgericht. G. klagte dort gegen seine Festsetzung in der Zelle.

"Als ich die Akte zum ersten Mal gelesen habe, wollte ich es nicht glauben," meinte der Richter zum Prozess-Auftakt. Und weiter: Auch wenn G. sicherlich seinen Teil zur Eskalation der Situation beitragen habe, sei seine Festsetzung in der Zelle nicht zu rechtfertigen. Diese sei überzogen und rechtswidrig gewesen. Man hätte den Mann nicht einsperren dürfen, sondern nach Feststellung der Personalien nach Hause gehen lassen müssen.

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